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WLAN als Gefahrenquelle

am 17.02.2008 von http://www.lawblog.de

Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 27. Dezember 2007. Jeder WLAN-Betreiber muss danach wenigstens die Standardverschlüsselung aktivieren, ansonsten wird sein Funknetz als “Gefahrenquelle” betrachtet.
Für berechtigte Nutzer des gleichen Computers bringt das Oberlandesgericht Düsseldorf einzelne Benutzerkonten ins Spiel. Diese sollen einem möglichen Urheberrechtsverletzer aus diesem Kreis den “Schutz der Anonymität” nehmen. Wie das gehen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Bei Beobachtung der Filesharing-Netze können lediglich IP-Adressen abgegriffen werden und keine Hinweise darauf, welcher PC oder gar welches Benutzerkonto online war.
Überdies soll es ja auch Haushalte geben, deren …

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