WLAN für alle, rechtssicher: Infos zur aktuellen Online-Petition
WLAN für alle, rechtssicher. Das möchte Stefan Meiners, Blogger der "Nachrichten aus Absurdistan", jetzt mithilfe einer Online-Petition erreichen. Leider ist die Petition selbst ein wenig ungelenk geraten und wird in dieser Form wohl kaum zum gewünschten Ergebnis führen. "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels eindeutiger Rechtsnorm den Betrieb von ungeschützten unentgeltlichen Zugängen zu kabellosen Netzwerken (nachfolgend WLAN) zu erlauben und damit private Internetzugänge Dritten zur Verfügung zu stellen." Ein offenes WLAN zu betreiben, birgt erhebliche Risiken, wie nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) "Sommer unseres Lebens" gezeigt hat. Denn derjenige, der (zumindest als Privatmann) ein offenes WLAN zur Verfügung stellt, haftet dann auf Unterlassung, wenn der Internetzugang für rechtswidrige Zwecke genutzt wird und keine Gegenmaßnahmen - wie beispielsweise eine Verschlüsselung - ergriffen wurden. Und verschlüsselt ist ein WLAN nun eben nicht mehr offen. Ob der BGH anders entscheiden würde, wenn ein Geschäftsmodell bedroht werden würde (Urteil vom 11.03.2004, Aktenzeichen I ZR 304/01), ist derzeit noch offen. Als Argumente für den sanktionsfreien Betrieb von offenen WLANs führt Meiners noch folgende Argumente an: Verbesserung der Internet-Versorgung in derzeit schlecht versorgten Gebieten Erleichterung des Zugangs einkommensschwacher Schichten zu modernen Kommunikationsnetzen Einsparung von WLAN-Geräten und damit geringere elektromagnetische Emissionen, dadurch auch Einsparen von elektrischer Energie Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch anonymen Internetzugang, dadurch auch Informantenschutz So erfreulich eine entsprechende gesetzliche Regelung auch wäre - den (vor allen Dingen gewerblichen) Anbietern von WLANs wäre schon geholfen, wenn der BGH in Sachen Störerhaftung die Möglichkeit erhalten würde, die geltenden rechtlichen Regeln entsprechend anzuwenden und so für Rechtssicherheit zu sorgen. Zum Thema gibt es derzeit jedoch noch die Meinung des Landgerichts Hamburg, das entschieden hat, d…
» Vollständiger ArtikelThemen: Störerhaftung , Tauschbörsen , Bgh , Filesharing , Unterlassung , Wlan , P2p , Blogger , Petition , Peer TO Peer , Rechtsicherheit Offenes Wlan
Rechtsgebiet: Urheberrecht
Erschienen 14. Januar 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.
Pandora Hamburg Aez: Unverschlüsseltes WLAN und Störerhaftung
advobLAWg | 11. September 2006 — Wer ein offenes, unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk betreibt, haftet für die von unbekannten Dritten über diesen WLAN-Zugang begangen…
Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. Juli 2008 — Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07…
LG Hamburg: Zur Störerhaftung bei einem offenen WLAN
BERLIN BLAWG | 8. September 2006 — Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 26. Juli 2006 – AZ: 308 = 407/06 – entschied…
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 10. Juli 2008 — Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im …
Offenes WLAN: Betreiber haftet
LawBlog | 7. September 2006 — Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gege…
OLG Frankfurt a.M.: Noch ein wenig "Sommer unseres Lebens" - Zur Störerhaftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. Februar 2011 — 1. Wer den Zugang zu seinem (privaten) WLAN-Netzwerk unzureichend sichert und dadurch außenstehenden Dritten ermöglicht, Urheberre…
Kurz-Anmerkung zu BGH, Urt. v. 12.5.2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens, MMR-Aktuell 2010, 303438
Offene Netze und Recht | 21. Mai 2010 — In eigener Sache: In der MMR-Aktuell (Newsdienst der MMR) ist meine Kurz-Anmerkung zum Urteil des BGH, Urt. v. 12.5.2010 – …
Gewichtige Änderung in Sachen BGH und Störerhaftung
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 20. März 2010 — Der BGH hat bekanntlich am 18.3.2010 zur Störerhaftung bei einem WLAN verhandelt. Bisher gingen fast alle davon aus, dass es …
LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg | 8. September 2006 — Golem berichtet: Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamb…
Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 16. Juli 2008 — Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ:…
Zusammen mit der Frage des Schwarz-Surfens stellt sich die Frage der Haftung des betroffenen WLAN-Betreibers selbst. Besonders beliebt ist die Frage, ob
Deutscher Bundestag: Petitionen
Netzzugang - Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken vom 04.01.2011
Nachrichten aus Absurdistan » Petition: Netzzugang – Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken
Nachrichten aus Absurdistan » Petition: Netzzugang – Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken
Statt Störerhaftung: Onlinepetition für offene Drahtlosnetzwerke - Golem.de
Der Bundestag soll Rechtssicherheit beim Betrieb offener Drahtlosnetzwerke schaffen. Das wird in einer ePetition gefordert. Offene WLANs könnten zu einer besseren
Rechtssicherheit schaffen: Online-Petition für offene Drahtlosnetzwerke
Der Bundestag soll Rechtssicherheit beim Betrieb offener Drahtlosnetzwerke schaffen. Das wird in einer ePetition gefordert. Offene WLANs könnten zu einer besseren Versorgung mit drahtlosem Internet führen und dabei helfen, Energie zu sparen. -

