Witziges vom Finanzamt, wenn es nicht so traurig wäre
Der Steuerpflichtige wurde von seiner Exgattin reingelegt. Sie beantragte getrennte Veranlagung. Damit hatte er mit seiner Steuerklasse 3 über 2.000 EUR Steuern nachzuzahlen. Kommt vor.
Leider hat unser Steuerpflichtiger nun nicht mal eben 2.000 EUR rumzuliegen. Also wird mit den Unterlagen Stundung und Ratenzahlung beantragt. Es wird auch ausführlich erklärt, weshalb die Nachzahlung entstanden ist. Das es eine einmalige Nachzahlung ist, denn mit Scheidung erfolgte der Wechsel in die Steuerklasse 1.
Nun kommt die Antwort des Finanzamtes: “Ihre finanzielle Situation ist so schlecht, dass Sie gar nicht in der Lage sind, Raten zu zahlen. Ihr Stundungsantrag wird daher abgelehnt. Zahlen Sie die gesamte Summe sofort!”
Nachdenken gehört scheinbar nicht zu den Pflichten eines Finanzbeamten, sonst würde er merken, was für einen Quatsch er da zu Papier gebracht hat. Bürokratie und Menschlichkeit gehören eben nicht zusammen. Denn: der Ermessenspielraum für das Finanzamt ist vorhanden, dem Antrag stattzugeben. Aber dazu müßte sich der Beamte in die Situation d…
» Vollständiger ArtikelThemen: Einkommen , Finanzamt , Witziges , Steuerklasse , Getrennte Veranlagung , Witziges Steuerrecht
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Erschienen 22. Juni 2009 auf http://www.r-tape.de.
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