“Witzige” Mahnungen: Heinz Erhardt wiederbelebt
Die für Inkasso bekannte Kanzlei KSP aus Hamburg vertritt den Lappan Verlag, der wiederum die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Heinz Erhardts Werken hält. Kürzlich erst berichteten wir über das KSP-Inkasso für die Agence France-Presse (AFP).
HEISE berichtete, die Kanzlei KSP würde Webseitenbetreiber wegen der Nutzung von Heinz Erhardt-Gedichten abmahnen.
Abmahnung oder nicht – das ist hier nicht die Frage!
Die Kanzlei KSP verschickte keine Abmahnungen, sonder “nur” Aufforderungen Schadensersatz in Lizenzanalogie zu leisten, zB. “600 Euro für knapp 50 Worte”, berichtet Rettet-das-Internet.
Ob nun abgemahnt oder nicht, dürfte den Empfängern der Schreiben ziemlich egal sein, weil es für diese entscheidend darauf ankommen wird, ob und wie viel an Lappan gezahlt werden muss.
Dazu ist es eine Einzelfallbetrachtung notwendig, weil zum Beispiel zur Prüfung der Schöpfungshöhe und dem Vorliegen einer Schranke nach den §§ 44a ff. UrhG die Werke bekannt sein sollten.
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Erschienen 11. August 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
Abmahnung von Heinz Erhardt durch die Kanzlei KSP Rechtsanwälte
DOPATKA | 10. August 2011 — Nicht in Reimform und nicht so lustig wie die Witze von Heinz Erhardt erhalten derzeit Betreiber von Internetseiten mit Witze- …
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Der Lappan-Verlag als Rechteinhaber verschickt zur Zeit Rechnungen an Website-Betreiber, die Erhardt-Gedichte veröffentlichen.
News: Abmahnungen wegen Heinz Erhardt
Und wieder hat ein Verlag entdeckt ...

