Witwen und Witwer müssen überzahlte Renten zurückzahlen, auch wenn die Rentenversicherung keine Einkommensnachweise anfordert
Da Einkommen auf Hinterbliebenen-Renten angerechnet wird, sind Witwen und Witwer verpflichtet, der Rentenversicherung eine Änderung ihrer Einkommensverhältnisse mitzuteilen. Auf diese Pflicht werden sie mit dem Rentenbescheid in der Regel hingewiesen. Sie müssen ihr grundsätzlich nachkommen, auch dann, wenn die Rentenversicherung nicht regelmäßig Einkommensnachweise anfordert. Entsteht durch die Nichtmeldung von Einkommen eine Überzahlung der Rente, so kann diese bis zu 10 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Das entschied in einem Urteil vom 7.11.2006 (Az.: L 2 R 188/06 – Die Revision wurde nicht zugelassen) der 2. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im vorliegenden Fall hatte die Rentenversicherung knapp 39.000 € von einer Witwe zurückgefordert, die jahrelang keine Einkommensnachweise vorgelegt und damit eine Anrechnung ihres Erwerbseinkommens auf die Witwenrente verhindert hatte. Die Frau wehrte sich gegen die Rückforderung, da sie von der Rentenversicherung entgegen früherer Praxis nicht mehr jährlich zur Abgabe von Einkommensnachweisen aufgefordert worden war.
Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil, das eine Mitschuld der Rentenversicherung als gegeben sah und die Rückforderung a…
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