Wissenswert im Verkehrsrecht Teil 3: Handyverbot am Steuer – Was man darf und was nicht

Telefonieren am Steuer = teuer! Es droht ein Bußgeld von 40,- € und ein Punkt in Flensburg.

Dies ist nämlich gesetzlich verboten; § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO untersagt dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

Die Rechtsprechung ist hier ziemlich streng; mit einem Bußgeld belegt wird zum Beispiel auch,

wer ein Mobiltelefon zur Hand nimmt, dessen Akku leer ist und man deshalb gar nicht hätte telefonieren können (OLG Köln) Kurznachrichten (SMS) versendet mit dem Handy im Internet surft ins Handy diktiert also letztlich alles, wofür man das Handy aufnehmen oder halten muss…

Erlaubt dagegen ist die Nutzung einer Freisprecheinrichtung.

Das OLG Bamberg (Beschluß v. 05.11.07, Az: 3 Ss Owi 744/07) hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein Autofahrer wegen Problemen mit der Telefonverbindung beim Ampelhalt die Freisprecheinrichtung seines Pkw in die Hand genommen und ans Ohr gehalten hatte. Der Autofahrer wurde vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt. Diese Entscheidung kippte das OLG Bamberg mit folgenden Argumenten:

eine Freisprechanlage sei kein Mobiltel… » Vollständiger Artikel
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Themen: Mobiltelefon , Bußgeld , Stvo , Telefonieren , Sms , Handyverbot , Olg Bamberg , Punkte IN Flensburg , Telefonieren IM Auto , Handy AM Steuer , Autotelefon
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 13. Oktober 2010 auf http://www.lawbike.de.

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