Wissenschaftlicher Beirat beim BMF schlägt umfassende Neuregelung Gemeinnützigkeitsrechts vor
am 09.08.2006 von http://www.steuerrechtblog.de
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat in einem an die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks übergebenen Gutachten eine umfassende Neuordnung des Gemeinnützigkeitsrechts (vgl. §§ 51 ff. AO) vor.
Aus der Pressemitteilung des Ministeriums Nr. 95/2006:
“Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke auf dem Prüfstand
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen übergeben Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, Herr Professor Heinz Grossekettler, hat heute an die Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Dr. Barbara Hendricks beim Bundesministerium der Finanzen sein neues Gutachten übergeben.
Der Beirat rät, das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend neu zu regeln und empfiehlt u.a. eine Reform der Abgabeordnung mit dem Ziel einer engeren Fassung der steuerlich begünstigten gemeinnützigen Tätigkeiten, eine Einschränkung des Kreises der von der Körperschaftsteuer befreiten Einrichtungen und eine engere Fassung des Spendenprivilegs.
Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt das Gutachten als einen wichtigen Diskussionsbeitrag der Wissenschaft zur “Entwirrung” des Gemeinnützigkeitsrechts. Aus ökonomischer Sicht überzeugt die Kritik des Beirats an dem eingeschränkten Wettbewerb in diesem Wachstumsbereich, der angesichts des demographischen Wandels in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen dürfte.
Nach Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sollen das Gemeinnützigkeitsrecht reformiert und das Spendenrecht …
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