Strafbarkeit des Inzests verfassungsgemäß
Handakte WebLAWg | 13. März 2008 — Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB, die den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit Freiheitsstrafe bis zu…
Wenn das nicht nach verkehrter Welt klingt:
Deutsche Humangenetiker erinnern unsere Verfassungsrichter an die Zentralwerte unseres Grundgesetzes.
Das Verfassungsgericht hatte am 26. Februar 2008 im Beschlusswege die Strafbarkeit von Beischlaf zwischen Verwandten für verfassungsmäßig erklärt. Jetzt hat die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik e.V. eine deutliche Stellungnahme zu der Entscheidung veröffentlicht.
Darin heißt es unter anderem:
Das Argument, es müsse in Partnerschaften, deren Kinder ein erhöhtes Risiko für rezessiv erbliche Krankheiten haben, einer Fortpflanzung entgegengewirkt werden, ist ein Angriff auf die reproduktive Freiheit aller.
So beträgt beispielsweise auch für ein nicht blutsverwandtes Elternpaar, das ein Kind mit einer rezessiv erblichen Krankheit wie z. B. Mukoviszidose (Zystische Fibrose) oder spinale Muskelatrophie bekommen hat, das Risiko für ein weiteres gemeinsames Kind 25 %, von der gleichen Krankheit betroffen zu sein. Bei bestimmten genetischen Konstellationen kann dieses Risiko sogar noch deutlich über 25 % hinausgehen. Dennoch wird für solche Elternpaare, genau wie für alle anderen Paare auch, die Entscheidungsfreiheit über die Verwirklichung ihres Kinderwunsches und die damit verbundene individuelle Risikobewertung aus guten Gründen zum unantastbaren Kernbestand des Persönlichkeitsrechtes gezählt.
Dieser Konsens wird durch die Verallgemeinerung des vom Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den seltenen Sonderfall des Inzests formulierten Gesetzgebungsziels einer „Vorsorge vor genetisch bedingten Krankheiten“ (Abs. 56) ausgehöhlt.
Damit benennen die Humangenetiker das Inzestverbot als das, was es ist: Genetischer Kommunismus. Das heißt nun freilich nicht, dass man ein Inzestverbot aus eugenischen Gründen gesellschaftlich nicht wollen dürfte. Es bedarf nur einer konsequenten Entscheidung: Entweder eugenisches Strafrecht oder unantastbare Menschenwürde.
Gemeldet wurde die Stellungnahme der Humangenetiker übrigens über die KNA — die Katholische Nachrichtenagentur…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 21. Mai 2008 auf http://www.unfehlbar.net.
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KNA, Katholische Nachrichten-Agentur