Jura und Wissenschaft
De lege lata | 10. Januar 2012 — Über die Wissenschaftlichkeit des Jurastudiums habe ich ja bereits vor ein paar Tagen geschrieben. Nun hat Professor Christoph …
Die acht Thesen Professor Möllers im Verfassungsblog waren ja bereits Thema in diesem Blog. Auch ich möchte nun noch ein paar Worte zum Thema verlieren. Reduzierung der Studienplätze Zuallererst einmal: die Reduzierung der Studienplätze (vulgo eine Absenkung des numerus clausus) scheint auf den ersten Blick keine schlechte Möglichkeit zu sein, die Universitäten zu entlasten und das Studium damit auch für die Studenten attraktiver zu machen. Von den Studienanfängern an der LMU zum Wintersemester 2010 sind inzwischen noch grob geschätzt zwei Drittel übrig. Hätte das inzwischen fehlende Drittel gar nicht erst das Jurastudium begonnen, wäre die Betreuung gerade in den Anfangssemestern deutlich besser ausgefallen - sofern man dieselbe Zahl an Übungen und Gruppen im Münchner Grundkurssystem beibehielte, versteht sich. Und da liegt auch schon die erste Crux: Wenige Studenten bedeuten bis zu einer gewissen Anzahl bessere Forschungs- und Lehrmöglichkeiten; eine Einschätzung, die man aus der Beobachtung weniger frequentierter Studiengänge wie etwa die Theologien leicht gewinnen kann und die sich gegenüber Massenstudiengängen wie BWL leicht bestätigen lässt. Überschreitet man diese aber einmal (und das tun gewiss auch noch 500 statt 700 Studienanfänger), wird der Aufwand irgendwann zu groß und es wird nur noch das nötigste geleistet, der Quotient Student/Professor wächst rapide und eine starke Verschulung tritt ein. Die rechtswissenschaftliche Ausbildung befindet sich in diesem Stadium schon Jahre. Was m'colleague auch bereits angesprochen hat, wäre eine Auswahl der Studienbewerber anhand anderer Kriterien als nur der Abiturnote wünschenswert. Das hat zweierlei Gründe: Erstens sagt die Abiturnote sehr selten etwas über die Geeignetheit zum juristischen Studium aus. Ich bin mir selbst nicht sicher, welche einfach zu ermittelnde Kennzahl etwas darüber auszusagen in der Lage wäre. RA Nebgen hat sich mit dieser Thematik ja auch bereits beschäftigt und ist meiner Ansicht nach zu einem ganz vernünftigen Ergebnis gekommen. Sieht man sich diese von ihm aufgestellten drei Bestandteile des erfolgreichen Jurastudenten (Fleiß, Glück und Gespür für die Erwartung des Prüfers) aber genauer an, erkennt man, dass mit einer objektiven Einschätzung hier nicht viel zu holen ist. Schulfach Recht Die meiner Meinung nach einzige wirklich sinnvolle Möglichkeit, auch für werdende Juristen einen nachvollziehbaren Benchmark erstellen zu können, noch bevor sie ihr Studium aufnehmen, wäre eines verpflichtenden Schulfaches Rechtskunde; eigenständig, außerhalb des nicht selten pädagogisch eher unzureichend gelehrten Wirtschaft & Recht, das den Kaufvertrag und die GuV-Rechnung in einem Atemzug nennt und weder das eine noch das andere fundiert zu beschreiben weiß. Recht aus dem BGB AT und die Grundrechtsprüfung kann man auch als Schüler schon durchblicken. Das Recht durchzieht unsere Gesellschaft ohnehin in jedem Bereich und eine irgend…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Januar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.
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