Wischi Waschi

Deutschland soll nun also ein Anti-Stalking-Gesetz bekommen. Vorgesehen ist der neue § 241b “Nachstellung” im dStGB:

§ 241b StGB Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, oder ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahestehenden Person bedroht, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat nach Absatz 1 wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Mir ist klar, dass der Tatbestand nicht leicht zu fassen ist. Gerade im Strafrecht hat sich der Gesetzgeber aber um möglichst klare, unzweideutige und — so gut es eben geht — nicht interpretationsbedürftige Bestimmungen zu bemühen. Und auch ohne den deutschen Strafkatalog näher zu kennen erscheint mir der Strafrahmen recht hoch gegriffen. (Pressemitteilung des dBMJ. Die Handakte hat berichtet.)

Den lesenswerten Artikel bei Telepolis, auf den ich vor knapp einem Jahr schon mal hinwies, gibt es übrigens noch immer.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Stgb
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. August 2005 auf http://www.aktenvermerk.at.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Stalking III

muepe.de | weblog peter müller | 10. August 2005 — Das Bundesjustizministerium will einen eigenen Straftatbestand zum Schutz von Stalking-Opfern einführen. Einen entsprechenden Gese…

Stalking Gesetz: BMJ: Stalking-Gesetz tritt am 31.03.2007 in Kraft

Handakte WebLAWg | 31. März 2007 — § 238 Nachstellung (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. u…

Stalking Gesetz: Bundesrat stimmt neuem Stalking-Gesetz zu

strafblog | 19. Februar 2007 — Der Bundesrat hat am vergangenem Freitag dem Stalking-Gesetz und damit dem neuen § 238 StGB zugestimmt, der das unbefugte und beha…

Stalking Gesetz §238: Bundesregierung : Neuer § 238 StGB - Stalking-Gesetz tritt am 31.03.2007 in Kraft

MEDIEN INTERNET und RECHT | 30. März 2007 — Bundesgesetzblatt (BGBl) 2007, Teil I Nr. 11, S. 354 ff Das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist heute im Bu…

Stgb Stalking: Der neue § 238 StGB: "Stalking" als Straftatbestand

strafblog | 1. Dezember 2006 — Unter "Stalking" versteht man laut wikipedia.de "das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren ph…

Schutz vor Stalking

Blickpunkt Recht & Steuern | 5. Dezember 2006 — Der Bundestag hat den strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern neu geregelt. „Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfol…

§ 241b StGB: Eigener Antistalking-Gesetzentwurf der Bundesregierung: § 241b StGB Nachstellung

Lichtenrader Notizen | 15. April 2005 — Das Bundesjustizministerium teilt mit, dass ein eigener Vorschlag zur Bekämpfung des Stalking-Problems erarbeitet wurde. Hauptpu…

Stalking Strafe: Schutz vor "Stalking" - neuer § 238 StGB

LAWgical | 30. November 2006 — Der Bundestag hat heute den neuen § 238 StGB verabschiedet, mit dem "Stalking" unter Strafe gestellt wird. Der neue Straftatbestan…

Beharrliches Nachstellen

Rechtslupe | 14. Januar 2010 — Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung von Telekommuni…

Stalking

Juristisches und Sonstiges | 15. Februar 2006 — § 107a. Wer einen anderen in dessen Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt, indem er beharrlich unbefugt 1. seine räumliche Nähe …

TP: "Der Troll, der mich liebte"
Handakte WebLAWg » Blog Archive » Bis zu drei Jahre Haft für “Stalking”
BMJ | Pressemitteilungen

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz" />