Stalking III
muepe.de | weblog peter müller | 10. August 2005 — Das Bundesjustizministerium will einen eigenen Straftatbestand zum Schutz von Stalking-Opfern einführen. Einen entsprechenden Gese…
Deutschland soll nun also ein Anti-Stalking-Gesetz bekommen. Vorgesehen ist der neue § 241b “Nachstellung” im dStGB:
§ 241b StGB Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, oder ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahestehenden Person bedroht, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Die Tat nach Absatz 1 wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Mir ist klar, dass der Tatbestand nicht leicht zu fassen ist. Gerade im Strafrecht hat sich der Gesetzgeber aber um möglichst klare, unzweideutige und — so gut es eben geht — nicht interpretationsbedürftige Bestimmungen zu bemühen. Und auch ohne den deutschen Strafkatalog näher zu kennen erscheint mir der Strafrahmen recht hoch gegriffen. (Pressemitteilung des dBMJ. Die Handakte hat berichtet.)
Den lesenswerten Artikel bei Telepolis, auf den ich vor knapp einem Jahr schon mal hinwies, gibt es übrigens noch immer.
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Handakte WebLAWg | 31. März 2007 — § 238 Nachstellung (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. u…
strafblog | 19. Februar 2007 — Der Bundesrat hat am vergangenem Freitag dem Stalking-Gesetz und damit dem neuen § 238 StGB zugestimmt, der das unbefugte und beha…
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strafblog | 1. Dezember 2006 — Unter "Stalking" versteht man laut wikipedia.de "das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren ph…
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Rechtslupe | 14. Januar 2010 — Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung von Telekommuni…
Juristisches und Sonstiges | 15. Februar 2006 — § 107a. Wer einen anderen in dessen Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt, indem er beharrlich unbefugt 1. seine räumliche Nähe …
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