Wirtschaftsministerium sucht neue Wege gegen Telefon-Abzocke

Das vom Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode bereits beschlossene Gesetz "zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" sah vor, dass Telekommunikationsanbieter ihre Endkunden über die Kosten von Mehrwertdiensten umfassend unterrichten hätten müssen. Ein Warnhinweis sollte geschaltet werden, wenn bei Abonnements mehr als 20 Euro im Monat fällig werden. Preisansagen wären nicht nur bei Premiumdiensten sowie Auskunftsdiensten über 2 [...]

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Themen: Bundestag
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 1. Februar 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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