Mediation in aller Munde!
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Mediation im wirtschaftlichen Bereich ist in Deutschland (leider) noch nicht so weit verbreitet, wie es wünschenswert wäre.
In welchen Beeichen kann Mediation in der Wirtschaft angewandt werden?
Mediation bietet sich z.B. an, wenn es unter den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft zu Konflikten kommt, ebenso bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern oder Vorständen von Kapitalgesellschaften. Auch innerhalb von Betrieben bei Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Abteilungen oder innerhalb von Teams oder Abteilungen ist Mediation ein bewährtes Verfahren. Selbstverständlich kann Mediation auch bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten, bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Mobbingvorwürfen angewandt werden. Nicht zuletzt kann Mediation auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat klären.
Aber nicht nur im innerbetrieblichen Bereich ist Mediation zu empfehlen sondern auch bei Streitigkeiten zwischen Lieferanten und Besteller, Nachverhandlungen von Dauerverträgen oder bei Projekten, die aus dem Ruder laufen.
Der Vorteil von Mediation im Wirtschaftsbereich für die Beteiligten ist zum einen, dass die Konfliktbeteiligten weitestgehend Herr des Verfahrens bleiben und nicht der Prozessführung von Richtern abhängig sind. Auch den zeitlichen Rahmen können die Beteiligten selbst vorgeben. Das Mediationsverfahren ist kurzfristig einsetzbar und schnell. Ein in vielen Bereichen für Wirtschaftsunternehmen reizvoller Aspekt der Mediation ist die Tatsache, dass die Wirtschaftsmediation nicht öffentlich ist. So können im Rahmen der Mediation Vereinbarungen getroffen werden, ohne öffentlich Präzedenzfälle zu schaffen. Nicht zuletzt sind die Kosten einer Wirtschaftsmediation überschaubar.
Größter Vorteil ist, dass Mediation anders als Gerichtsverfahren kein Nullsummenspiel ist, d.h. der Gewinn des einen ist gleich dem Verlust des anderen Konfliktbeteiligten. Das Suchen nach Win-Win-Lösungen führt bei der Mediation zu einer Erweiterung der Lösungsmöglichkeiten, ohne an den durch den Klageantrag definierten Streitstoff gebunden zu sein, wie es im Prozess der Fall ist.
Zudem werden von den Konfliktparteien selbst geschaffen…
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