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Wirtschaftsförderungsgesellschaften

am 21.12.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern

Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, deren hauptsächliche Tätigkeit sich darauf erstreckt, Grundstücke zu erwerben, hierauf Gebäude nach den Wünschen und Vorstellungen ansiedlungswilliger Unternehmen zu errichten und an diese zu verleasen, ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG 1991/1996 steuerbefreit.

Da nur Unternehmen, die sich aus eigener Kraft am Markt behaupten können, dauerhafte Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaftsstruktur einer bestimmten Region nachhaltig verbessern, sind von der Steuerbegünstigung nur fördernde Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft und Verbesserung der Infrastruktur erfasst. Hiervon ist grundsätzlich nur dann auszugehen, wenn es sich um sachlich und zeitlich eng umrissene Hilfeleistungen zur Ansiedlung von neuen Unternehmen oder der Erweiterung von bestehenden Unternehmen handelt.

Nicht der Förderung der Wirtschaft dienen dagegen eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, mit denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu bestehenden Unternehmen in Wettbewerb treten, sofern es sich nicht um eine …

Wirtschaftsförderungs - Gesellschaften

Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, deren hauptsächliche Tätigkeit sich darauf erstreckt, Grundstücke zu erwerben, hierauf Gebäude nach den Wünschen und Vorstellungen ansiedlungswilliger Unternehmen zu errichten und …

Partnerschaftsgesellschaft

Handakte WebLAWg / Ärzte, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater, Journalisten und andere Freiberufler haben die Möglichkeit, sich über Berufsgrenzen hinweg in Partnerschaftsgesellschaften zusammenzuschließen. Obwohl das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz b…

Portugiesische Unternehmen in Deutschland

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein portugiesisches Unternehmen hat nur dann in Deutschland einen ständigen Vertreter im Sinne des mit Portugal bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens, wenn sich eine für das Unternehmen tätige Person mehr als nur vorübergehend in Deutschland au…

confetti.de

muepe.de | weblog peter müller / 1. Ein Unternehmen, das seit 1989 unter dem geschäftlichen Zeichen confetti und seit 1996 unter Nutzung der Domain confetti.de die Bereitstellung von Informationen und die Plaung von Events, Feiern, Partys und Festen jeder Art anbietet, kann gegenÃ…

Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb der EU

Blickpunkt Recht & Steuern / Es verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht gegen Art. 52 des EG-Vertrages (jetzt Art. 43 EG) sowie Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG), wenn inländische Unternehmen, die mit einem Unternehmen verbunden sind, das in einem anderen Mitgliedstaat…

confetti.de

domainblog / Das Urteil (vom 23.11.2005, Az.: 34 O 218/04) des LG Düsseldorf zur Domain confetti.de ist jetzt als .pdf-Datei bei jurpc.de abrufbar:1. Ein Unternehmen, das seit 1989 unter dem geschäftlichen Zeichen confetti und seit 1996 unter Nutzung der Domain…

Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den Regelungsumfang der Außenwirtschaftsverordnung beim ausländischen Erwerb von Unternehmen zu erweitern. Mit dem Entwurf einer 71. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wird sowohl die…

BenQ-ABM

Kleinblog | David Klein / Wenn man schon ein marodes, von der Insolvenz gebeuteltes Unternehmen kaufen muß, dann sollen bitte die Mitarbeiter nichts kosten. So erhalten die Beschäftigten in den Transfergesellschaften von der Bundesagentur für Arbeit 63 Prozent ihres frühe…

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RA Udo Meisen

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