Wirtschaftliche Identität beim Mantelkauf
am 26.09.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern
Nach § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes kann der Verlust einer Kapitalgesellschaft steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die Körperschaft nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit jener Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Voraussetzung für die wirtschaftliche Identität ist unter anderem, dass die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt.
Der Bundesfinanzhof hat dazu jetzt entschieden, dass überwiegend neues Betriebsvermögen vorliegt, wenn das zugegangene Aktivvermögen das vorher vorhandene Restaktivvermögen übersteigt. Dies ist anhand einer gegenständlichen Betrachtungsweise zu ermitteln; eine Verrechnung von Zu- und Abgängen zu einem betragsmäßigen Saldo ist nicht vorzunehmen. Auch innenfinanzierte Anschaffungen führen jedenfalls dann zu neuem Betriebsvermögen, wenn es sich um einen Fall des Branchenwechsels handelt.
Der BFH bestätigt damit seine schon bisherige, enge Sichtweise und widerspricht der in diesem Punkt großzügigeren Verwaltungspraxis.
Nach der im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 soeben verabschiedeten zukünftigen Regelungslage in …
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Kirchenspenden einer Kapitalgesellschaft
Blickpunkt Recht & Steuern / Spenden einer GmbH können zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, die nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind, wenn über einen längeren Zeitraum im wesentlichen nur Zuwendungen an die Kirche erfolgen, der die Ant…
