Wirksamkeit einer Verlängerung des Mobilfunkvertrags am Telefon

Verträge über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen haben meistens eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass sie rechtzeitig meistens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden müssen.

Mitlerweile sind viele Anbieter dazu übergegangen “nachzugreifen”. Der Kunde wird von einem freundlichen Mitarbeiter des Anbieters angerufen und soll zur Fortsetzung des Vertrags überredet werden. Gerade ältere Kunden fühlen sich überrumpelt und geben nach. Wenig später bestätigt der Anbieter schriftlich, dass der Vertrag weitere zwei Jahre läuft.

Nach meiner Auffassung kann der neue Vertrag (bzw. die Verlängerung) nach den §§ 312 b und f BGB widerrufen werd…

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Erschienen 16. Oktober 2006 auf http://www.olpe-und-recht.de.

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