Wirksamkeit der Fälligkeitsregel des § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/B

OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2005, Az: 10 U 11/05 (Revision zugelassen) Die Vertragsparteien vereinbarten einen VOB-Werkvertrag, wobei die Vertragsbedingungen vom AN gestellt wurden. Im Jahre 2000 wurden die Werkleistungen fertig gestellt. Schlussrechnung wurde Mitte 2002 gelegt, Klageerhebung erfolgte 2004. Der Auftraggeber beruft sich auf die Einrede der Verjährung....

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Themen: Olg Naumburg , Vob

Erschienen 6. Januar 2006 auf http://www.heinicke.com.

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