… wie es wirklich war

Es war nicht ganz einfach, den Haftrichter davon zu überzeugen, daß er den Haftbefehl besser außer Vollzug setzt. Jedenfalls ist es ganz schön eng geworden.

Der Mandant hatte bereits vorher schon großes Glück gehabt. Die Polizeibeamtin war fair. Sie hat ihn telefonieren lassen, bevor sie ihn vernommen hat. Ich konnte dem Mandanten daher am Telefon den Standard-Rat erteilen: Außer seinem Namen und seine Anschrift solle er nichts sagen. Auch und gerade, wenn er so unschuldig ist, wie er mir erzählte.

Ich habe dann die Polizeibeamtin gebeten, ihn nicht (weiter) zu vernehmen. Sie hat sich an meine Bitte gehalten und den Mandanten dann nicht weiter befragt.

Ein paar Stunden nach seiner Entlassung rief der Mandant mich wieder an. Er wollte sich nochmal bei mir bedanken, daß ich ihn “rausgeholt” hätte. Er sei nun gerade auf dem Weg zur Polizei. Um dort mal eindeutig klarzustellen, wie das Ganze sich wirklich abgespielt hat.

Ich mußte mir auf die Zunge beißen, um ihm die naheliegende Frage nicht zu stellen. Statt dessen habe ich ihn mi…

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Themen: Eindeutig , Mandanten

Erschienen 3. August 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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