Wird Dieter Bohlen zu einem Fall für den Staatsanwalt?

Kurz vor Beginn des Prozesses um den Raubüberfall auf den Pop-Produzenten Dieter Bohlen gibt es weiter Unstimmigkeiten über die Höhe der Beute. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung machte Bohlens Gärtner bei der Polizei andere Angaben als der Musiker selbst. Dort soll Peter H. ausgesagt haben, Bohlen habe bei dem Überfall zu einem der zwei Täter gesagt, 40.000 Euro seien doch genug. Bohlen selbst habe die Höhe der Beute dagegen mit 60.000 Euro beziffert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden 18 und 19 Jahre alten Angeklagten bei ihrem Überfall am 11. Dezember auf Bohlens Haus in Tötensen nahe Hamburg 30.000 Euro erbeutet haben. "Herr Bohlen wird vor Gericht in Erklärungsnot kommen. Er hat bei dem Überfall auf jeden Fall eine andere Summe genannt als hinterher. Ich saß ja nur wenige Meter entfernt, habe das genau gehört", zitiert das Blatt den Gärtner Peter H., der wegen einer Fußverletzung nicht mehr für Bohlen arbeitet. Der Pop-Produzent bleibt der Zeitung zufolge aber bei seiner Darstellung: "Kann ja sein, dass ich damals im Schock von 40.000 Euro gesprochen habe. Als ich hinterher in den Tresor geguckt habe, sah ic…

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Erschienen 23. August 2007 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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