Wird der Justizfarce ein Ende gesetzt?

Es kommt Bewegung in den Rechtsstreit um eine angeblich in Deutschland operierende linksextreme Gruppe. Zwei Monate nachdem vier junge Männer unter dem [extern] Vorwurf (Angeblicher Schlag gegen Militante Gruppe, festgenommen und inhaftiert wurden, einer Organisation mit dem Namen “militante gruppe” (mg) anzugehören ([local] Angeblicher Schlag gegen Militante Gruppe), wird der [extern] 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) ab Freitag Beschwerden beider Seiten prüfen.

Dabei geht es zunächst um die Haftverschonung eines der Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die vorläufige Entlassung von Andrej H. Beschwerde eingelegt. Die fünf Richter werden aber auch darüber entscheiden müssen, ob die mg überhaupt als terroristische Vereinigung einzustufen und das harsche Vorgehen der Staatsanwaltschaft damit gerechtfertigt ist. (…)

Quelle: Telepolis vom 03.10.2007

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Themen: Rechtsprechung , Telepolis , Extern

Erschienen 3. Oktober 2007 auf http://log.handakte.de/.

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