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Wird der Autor nicht genannt gibt es doppelten Schadensersatz

am 25.01.2008 von Handakte WebLAWg

Der Autor eines Buches hat einen doppelten Anspruch auf Schadensersatz, wenn er bei Veröffentlichung nicht genannt wird. Die Nichtberücksichtigung als Autor stellt einen erheblichen Eingriff in die Urheberrechtspersönlichkeit dar. Ein Schadensersatz muss daher …

LG Köln: Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Köln (Urt. v. 29.11.2007 - Az. 28 O 102/07) hat entschieden, dass dem Autor eines Buches ein Schadensersatzanspruch in doppelter Höhe zusteht, wenn er nicht als Autor genannt wird.Dies stellt eine schwerwiegende und nachhaltige Verletzung de…

Fotograf hat Anspruch auf Namensnennung

LawBlog / Auch bei einer unrechtmäßigen Veröffentichung seiner Fotos im Internet hat der Urheber einen Anspruch darauf, dass sein Name genannt wird. Unterbleibt die Urheberbezeichnung, verdoppelt sich der Schadensersatz (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 1…

Schadensersatz auch für Ehepartner

BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Landgericht München I (Az.: 17 O 1089/03) hat entschieden, dass auch die Ehefrau einen Anspruch auf Schadensersatz aus der KFZ- Haftpflicht des Partners hat, wenn dieser einen Unfall verschuldet und sie als Beifahrerin verletzt wird.…

Literarische Perlen über die Säue

Handakte WebLAWg / Mit einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz wegen unberechtigter Veröffentlichung eines seiner Artikel auf der Website des Beklagten scheiterte ein Presseverlag vor dem LG München I. Nach der Beweisaufnahme stand fest: Der Autor der Kläger…

Schadensersatz nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen

JuracityBlog / Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz wegen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens hat (Urteil vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06…

LG Köln: Schadenersatz bei fehlender Urhebernennung - Dem Autor eines Buches steht bei Verletzung des Nennungsrechts aus § 13 UrhG ein Zuschlag von 100% auf das Grundhonorar als Schadenersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zu.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Unterbleiben der Autorenbenennung stellt eine schwerwiegenden und nachhaltige Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts des betroffenen Urhebers dar (§ 13 UrhG - Nennungsrecht), die einen Anspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG begründet. <b…

Content-Diebstahl: Anwalt zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt

strafblog / Die Entscheidung ist nicht mehr ganz frisch, aber sie fiel mir heute auf dem Flug von Düsseldorf nach Palma in die Finger: Mit Urteil vom 04.05 2004 - 11 U 11/03 - hat das OLG Frankfurt einem Anwalt Schadensersatz und Schmerzensgeld (!) gegen einen…

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Rainer Langenhan

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