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Wird das Wildmoser-Urteil aufgehoben?

am 09.08.2006 von http://www.strafblog.de

Voraussichtlich heute soll das Revisionsurteil im Strafverfahren gegen den früheren Chef des Zweitliga-Clubs 1860 München, Karl-Heinz Wildmoser, verkündet werden, der in 1. Instanz wegen Bestechlichkeit und Untreue im Zusammenhang mit dem Bau der Allianz-Arena vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden war. Wie bei sueddeutsche.de nachzulesen ist, haben sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils beantragt, weil ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer zu Unrecht verworfen worden sei und damit ein absoluter Revisiongrund vorliege. Die Einzelheiten, mit denen der Befangenheitsantrag der Verteidigung begründet wurde, sind kompliziert und können durch einen Klick auf den roten Link in diesem Text nachgelesen werden. Jedenfalls hat die Richterin sich seinerzeit auf eine recht merkwürdige Auseinandersetzung mit der Presse, die sie in einem als diffamierend empfundenen Artikel als Richterin Gnadenlos bezeichnet hatte, eingelassen und schließlich redigierend in einen AZ-Beitrag mit dem Titel Gesteht Wildmoser alles? eingegriffen, in dem ihr ein „barockes Übermaß des Lobpreises“ (so der Karlsruher Wildmoser-Verteidiger Günter Widmaier) zuteil wurde.

In dienstlichen Stellungnahmen hatte sie dann zunächst nur einen Teil ihrer Mitwirkung an dem Presseartikel eingeräumt und erst später die volle Wahrheit auf den Tisch gelegt. Der hierauf gestützte Befangenheitsantrag war verworfen worden.

Laut sueddeutsche.de ist nach dem Verlauf der Hauptverhandlung vor dem BGH mit einer Aufhebung des Urteils zu rechnen.

Autor: RA Rainer Pohlen

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