wir wollen das Geld unter die Leute bringen: gebührenfinanziertes Call In-TV?
am 11.09.2008 von http://lehofer.at/blog/index.htmEs geht um eine saublöde Frage, es geht echt um a Fråg’, wo ma sich denkt, spinnen die jetzt, aber es is ja Wurscht, es geht um 500,- Euro und die Frage is einfach, des is des Wichtigste! - Der Bundeskommunikationssenat (BKS) gibt in seinem Bescheid vom 1. 9. 2008 betreffend die - mittlerweile eingestellte - Sendung Quiz-Express des ORF ausführlich wieder, wie die konkret geprüfte Sendung so abgelaufen ist, einschließlich wörtlicher Zitate der bemerkenswerten Ausführungen des Moderators (auch das Zitat in der Überschrift zu diesem Blogeintrag - wir wollen das Geld unter die Leute bringen - stammt aus diesem Transkript).Mit dem nun veröffentlichten Bescheid hat der BKS die Sache Quiz-Express abgeschlossen, nachdem seine Vorlagefragen an den EuGH mit dessen Urteil vom 18.10.2007, C-195/06, KommAustria / Österreichischer Rundfunk, beantwortet worden waren (siehe dazu auch hier und hier). Der BKS kam dabei - wenig überraschend - zum Ergebnis, dass es sich bei dieser Sendung um Teleshopping handelte, was dem ORF aber nach § 13 Abs 2 ORF-G untersagt ist.Eindeutig ergibt sich bereits aus dem Sachverhalt, dass der Hauptzweck der Sendung Quiz Express sowohl qualitativ als auch quantitativ im Wesentlichen darin besteht, das fragliche Gewinnspiel zu veranstalten, an dem sich Zuseher der Sendung durch Anwählen einer Mehrwertnummer beteiligen können: ...Soweit der ORF behauptet, dass er durch die Sendung Quiz Express auch andere Ziele verfolgt habe (etwa Ausbildung von Moderatoren in Live-Sendungen, probeweises interaktives Angebot für die Zuseher), ist festzuhalten, dass diese Ziele nach Auffassung des Bundeskommunikationssenates gegenüber dem wirtschaftlich motivierten Gewinnspiel und …
EuGH: Quiz-Express - Zur Frage, wann das Angebot eines Fernsehveranstalters an seine Zuschauer in einer Sendung mittels Anwahl einer kostenpflichtigen Mehrwert-Rufnummer an einem Gewinnspiel teilzunehmen Teleshopping oder Fernsehwerbung ist.
MEDIEN INTERNET und RECHT / Eine Sendung bzw. ein Teil einer Sendung, in der oder dem den Zuschauern vom Fernsehveranstalter die Möglichkeit angeboten wird, sich durch die unmittelbare Anwahl von Mehrwert-Telefonnummern und damit entgeltlich an einem Gewinnspiel zu beteilige…
EuGH: Call-In-Shows können Teleshopping oder Werbung sein
Telemedicus / Call-in Shows im Fernsehen können sowohl Teleshopping als auch Werbung sein. So urteilte der EuGH vor wenigen Tagen in einem Vorabentscheidungsverfahren. Geklagt hatte die österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk KommAustria gegen de…
Das Teleshopping wuchert in zahlreichen Kanälen: Generalanwalt zu Call In-Sendungen und Teleshopping
e-comm / Call In-Sendungen, in denen Zuschauer durch Wählen einer Mehrwertnummer die Chance bekommen, an einem Quiz teilzunehmen und Preise zu gewinnen, sind Glücksspiele - und wenn der Hauptzweck der Sendung darin besteht, die Teilnahme an einem Gewinnspie…
DHL Express - ein Sendung auf Umwegen
MCNeubert lawblog / Was bei einer DHL Express Sendung so alles schief gehen kann, wird hier sehr gut geschildert. Die vermeintliche Sendung von Deutschland nach Mexico nimmt zunächst folgenden Weg: Stuttgart - Brüssel - Amsterdam - Beirut - Paris - Brüssel - Amsterda…
Die Lösung des Spiels darf nicht unangemessen erschwert sein
e-comm / Die deutschen Landsmedienanstalten beschäftigen sich wieder einmal mit den Regeln für Call-In-Sendungen: in einer Pressemitteilung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM) vom 3.5.2007 über ein Gespräch mit Fernsehveranst…
Übersicht zur Telekom-Rechtsprechung des EuGH
e-comm / Die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien hat heute die Neuauflage des Guide to the Case Law of the European Court of Justice in the field of Telecommunications auf ihrer Website bereitgestellt (französisch- und deutschsprachige Ausga…
