Wir Wirtschaftsprüfer und die Erwartungslücke
am 08.07.2008 von http://lawontheblog.kundp.at
Die Richter im BAWAG-Skandal haben einen Wirtschaftsprüfer wegen Bilanzfälschung und Untreue hart bestraft. Der Berufsstand hat gestern mit der Ankündigung einer Informationsoffensive reagiert. Kammer der Wirtschaftstreuhänder und IWP - so eine gestern veröffentlichte Aussendung - werde sich “nicht nur auf Grund des Prozessausganges - im Rahmen einer Aufklärungsinitiative, die wir im dazu eingerichteten Imageausschuss vorbereiten - intensiv darum bemühen, die komplexen Tätigkeiten und Aufgabenbereiche eines Wirtschaftsprüfers einer interessierten Öffentlichkeit bestmöglich nahe zu bringen. (…)”
Ohne den Ausführungen des Imageausschusses vorgreifen zu wollen will ich es mal - ganz ohne Komplexität - so versuchen:
Der WP ist zwar in erster Linie Begutachter des vom Vorstand/Aufsichtsrat erstellten Jahresabschlusses -
aber in zweiter Linie noch viel mehr: ihn trifft eine Redepflicht gegenüber dem Aufsichtsrat, wenn er Verstöße gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag wahrnimmt,
weiters auch, wenn die Gesellschaft in ihrem Bestand gefährdet ist.
Der WP hat im Aufsichtsrat über seine Prüfung des Jahresabschlusses zu berichten
und den Aufsichtsrat in die Lage zu versetzen, seinerseits ein Prüfungsurteil über den Jahresabschluss und die Arbeit des Vorstandes zu fassen.
Das alles sind sehr klare und umfassende Informationspflichten - der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und da er nach hL nicht selber eigenmächtig “vor Ort” prüfen darf, benötigt er umso mehr die volle Information des Wirtschaftsprüfers. Der WP als ausführendes Instrument der aufsichtsrätlichen Kontrolle.
Wenn der Wirtschaftsprüfer sich auch noch in einer Konstellation befindet, in der
ein sehr dominanter - einige sagen: herrschsüchtiger - Vorstand,
ein Häufchen an schwachen und uninformierten Aufsichtsräten, die ihn überwachen sollen, befehligt,
und wenn diesem Vorstand - wie den Aufsichtsratsmitgliedern - für …
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