Abofallen: Die "dreisten Drei"
spam-abwehren.de | 22. Juli 2011 — Michael Burat (Icontent GmbH, Webtains GmbH), Frank Drescher (OPM Media GmbH) und und Bernhard Soldwisch (DOZ Deutsche Zentral Ink…
Ein Mandant brachte uns ein Schreiben der “Deutsche Zentral Inkasso GmbH” aus Berlin, die auf Grund der angeblichen Nutzung einer Webseite der Premium Content GmbH die Gesamtsumme in Höhe von 158,98 Euro fordern. Verunsichert war der Empfänger des Schreibens aber dann doch: Immerhin war ein Urteil eines Amtsgerichts (Amtsgericht Lichtenberg, 110 C 269/10) beigefügt. Das sah für ihn ja “fast so aus, als würden die vor Gericht auch noch Recht bekommen”.
Der genaue Blick in das Urteil bringt aber Erhellung: Da geht es um einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid (so etwas wird erlassen, nachdem man gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid keinen Widerspruch erhoben hat), der außerhalb der Frist (nämlich 2 Wochen) bei Gericht einging. Ohne dass sich das Gericht mit der Begründetheit des Anspruchs auch nur auseinandergesetzt hat, wurde daher dieser Einspruch aus formalen Gründen, also als unzulässig, verworfen.
Warum eine solche Entscheidung, die alleine formelle Fragen innerhalb eines gerichtlichen Mahnverfahrens betrifft, einer “Mahnung” eines Inkassobüros beigefügt wird, ist mir rein sachlich nicht zu ergründen. Rein taktisch könnte es natürlich sinnvoll sein, wenn man damit suggerieren möchte, dass man ein Urteil in einem ganz anderen Zusammenhang erwirkt haben will, der konkret eine solche Inkasso-Mahnung betrifft – der tatsächliche Grund für die Beilegun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Mai 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
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Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 3. Januar 2011 — Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH ist (leider) vielen Internetnutzern bekannt, die sich auf Portalen wie outlets.de oder ähnlic…
kLAWtext | 3. Januar 2011 — Prof. Dr. Thomas Hoeren berichtet im beck-blog über die Deutsche Zentral Inkasso GmbH, die seit einiger Zeit für die Firma IConten…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. August 2011 — Die “DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH” (bekannt u.a. wegen des Einzugs von Forderungen für Webseiten wie outlets.de) hat vom …
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. August 2011 — Die “DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH” (bekannt u.a. wegen des Einzugs von Forderungen für Webseiten wie outlets.de) hat vom…
beck-blog | 2. Januar 2011 — Der Ton in der Abzockszene wird härter. Wer sich auf Seiten wie "Outlets.de" u.a. verfängt und dubiose Rechnungen über (die inz…
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