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Wir schießen keine Unschuldigen ab

am 15.02.2006 von http://lawmylifeandmore.wordpress.com

Seit etwa 45 Min. lausche ich Herrn Papier, dem Präsidenten des BVerfG und seinen Ausführungen zum ab heute nichtigen Luftsicherheitsgesetz.
1. Das Recht auf Leben der Menschen an Bord eines Flugzeugs kann nicht eingeschränkt werden, wenn darunter auch “Opfer” sind , die selber keine Verantwortung für die Nutzung eines Passagierflugzeugs als Waffe haben. In Situationen wie dem 11. September hat der Staat keine Befugnisse, die Gefahr für andere Menschen dadurch zu bannen, dass er Flugzeuge präventiv abschießt. Das BverfG bestreitet darüberhinaus, dass überhaupt viele Situationen vorstellbar sind, wo es “eindeutig” sein soll, dass die Passagiere sowieso sterben müssten.
2. Anders ist es in Situationen, in denen sich auschließlich “Täter” an Bord befinden oder unbemannte Flugobjekte (???) unterwegs sind.
In Situationen wie bei dem Piloten , der alleine über Frankfurt kreiste und drohte sich in ein Gebäude zu stürzen, ist nach dem heutigen Urteil also ein Abschuss möglich, da laut BVerfG ein Täter die Konsequenzen seines Handelns tragen muss. Ein neues Gesetz für diese Situationen hat das Gericht also nicht ausgeschlossen (!) .
3. Das GG in seiner jetzigen Form, genauer die sog. “Wehrverfassung” verbietet den Einsatz militärischer Waffen zur innerdeutschen Gefahrenabwehr. Naturkatastrophen oder “schwere Unglücksfälle” sind die einzigen Fälle eines Einsatzes der Bundeswehr im Inland.
Dieser Punkt ist natürlich änderbar, allerdings sind die Chancen dafür m.E. nach dem heutigen Tag rapide gesunken.
4. Neben den materiellen Verfassungsverstößen wurden auch formelle Verfassungsverstöße festgestellt. Der Bundesgesetzgeber ist nach dem GG in seiner aktuellen Form überhaupt nicht kompetent zum Erlass eine Gesetzes wie dem Luftsicherheitsgesetz.
Außerdem ist es nicht verfassungsgemäß, dass der Bundesminister der Verteidigung alleine über einen Abschuss entscheiden würde, dies müsste nach dem GG aber das Kabinett als Kollegialorgan tun.
Das sind natürlich auch änderbare Punkte. Aber es spricht für sich, dass dieses Gesetz auch formal Murks war.

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