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WIR SCHALTEN UM

am 16.08.2005 von http://www.lawblog.de

Wir setzen unser Unterhaltungsprogramm fort und schalten zu Mein Parteibuch.
Dort lernen wir, dass schon die Nennung eines Namens auf einer Webseite das Persönlichkeitsrecht verletzt. Außerdem lernen wir, dass man verlangen kann, nicht von anderen Webseiten aus verlinkt zu werden.
Man kann nur hoffen, dass …

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