Wir haben das Schreiben zwar nicht bekommen, zitieren es aber trotzdem
am 10.07.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Moderne Kommunikationsmittel haben ihre Tücken. Gerade bei Emails scheinen insoweit noch Schwirigkeiten zu bestehen.
Wir hatten mit einem Schreiben der Gegenseite aufgrund der Eilbedürftigkeit der Sache sehr kurze Fristen gesetzt (auf den nächsten Tag, 17:00 Uhr). Das Schreiben hatten wir aufgrund der kurzen Fristen vorab per Email an die Gegenseite geschickt und auf den Postweg hinterher.
Es schreibt die Gegenseite 3 Tage später:
“Ich konnte erst heute auf ihr Schreiben antworten, weil es war mit ja sowieso nicht möglich auf ihr Schreiben rechtzeitig zu antworten weil wenn man einen Brief am 1. Juli aufsetzt und ich diesen am …
peihas
Vertretbar Weblawg / Der für einen Mandanten entworfene Brief wird von der Gegenseite als “stillos” abgetan. Trotzdem - oder gerade deshalb - soll ich noch einmal ein Anschreiben an die Gegenseite entwerfen. Meine Bedenken, ich würde auch diesmal nicht R…
Gekreuzt
RA-Blog / Kommt ja schon mal vor: Man schreibt die Gegenseite, nicht anwaltlich vertreten, an. Dabei weist man darauf hin, dass das letzte Schreiben in dieser Sache trotz Fristsetzung nicht beantwortet wurde und setzt eine letzte Frist mit Klageandrohung…
Was mit Fristen
LawBlog / “Sehr geehrter Herr D., hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem 2. November 2006 bestehende Arbeitsverhältnis zum 25. Juli 2007 aufgrund der Stornierung des Auftrags von unserem Auftraggeber. In der Anlage erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkart…
Rechtsberatung durch den Versicherer
RSV-Blog / Ein Rechtsschutzversicherer rät seinem Kunden, die Forderung der Gebrüder Schmidtlein zu bezahlen: In der Beilage leiten wir Ihnen unser Schreiben an die Rechtsanwaltskanzlei [der Gegenseite] in Kopie zur Kenntnis weiter. Wir empfehlen Ihnen, den D…
BMF-Schreiben vom 24. Juli 2008 - IV C 4 - S 2225/07/0006 -
STEUERRECHT / Änderung der Rechtsprechung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG Abgrenzung der Gesamtrechtsnachfolge zur sogenannten gespaltenen Tatbestandsverwirklichung - Vertrauensschutz bei Aufgabe einer langjährigen höchstrichterlichen Rech…
BMF-Schreiben vom 2. Juli 2008 - IV C 1 - S 2056/0 -
STEUERRECHT / Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 Hierzu: BMF-Schreiben vom 2. Juli 2008 - IV C 1 - S 2056/0 - Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 [PDF, 34 KB]…
