Die Karten auf den Tisch legen
LawBlog | 16. November 2008 — Ich erinnere mich noch gut, wie ich vor kurzem einem Kommissar am Telefon sagte, mein Mandant werde sich nicht zur Sache äußern…
Telefonat mit einem Polizisten aus Süddeutschland, der von meinem Mandanten Fotos und Fingerabdrücke will. Aus präventiven Gründen.
Ohne Akteneinsicht werde ich meinem Mandanten raten, nicht zu Ihnen zu kommen.
Dann muss ich halt einen Bescheid erlassen.
Das können Sie machen. Dann muss ich halt Rechtsmittel einlegen.
Ich habe noch keinen Prozess verloren. Am Ende mussten alle kommen.
Das höre ich komischerweise häufiger. Neulich sogar von einem Beamten, dessen Vorladung das Verwaltungsgericht Düsseldorf an einen meiner Mandanten aufgehoben hat. Das war erst vor einem halben Jahr. Sicher hat sich Ihr Kollege nur nicht an mich erinnert…
Ja, aber ich lüge Sie nicht an. Unser Verwaltungsgericht fährt da einen harten Kurs. Wir gewinnen immer.
Gegenvorschlag: Sorgen Sie beim Staatsanwalt dafür, dass ich schnell Akteneinsicht bekomme. Wenn die Beweislage eine erkennungsdienstliche Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigt, werde ich meinen Mandanten entsprechend beraten.
Mit schneller Akteneinsicht können Sie nicht rechnen. Wir müssen noch etliche Personen vernehmen.
Aber es besteht doch immer die Möglichkeit, eine Zweitakte anzulegen. Bei vielen Beschuldigten wie in unserem Fall empfiehlt sich das sogar. Ich werde ja nicht der einzige Anwalt sein, der solche Sachen vorher prüfen will.
Fast alle Beschuldigten sind der Vorladung bereits gefolgt. Die meisten haben auch Anwälte; die machen das nicht so kompl…
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