WIPO-Marken und US-Markenamt
am 23.05.2006 von http://www.recht.us/amrecht
CK - Washington. Man wird den Eindruck nicht los, dass das WIPO-Verfahren die US-Markeneintragung nur teurer und komplizierter macht. Der kleinste Teil ist dabei die Einschaltung des US-Anwalts oder eines Domestic Representative. Ausländische Rechtsanwälte werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind in Kanada zugelassen.
Deshalb schlagen immer wieder WIPO-Anträge hier auf, die vom amerikanischen Markenamt abgelehnt wurden, weil kein amerikanischer Anwalt im WIPO-Antrag bezeichnet wurde. Zudem führt die Wahl der Warenbezeichnungen nach europäischem Vorbild regelmäßig zu verläufigen Ablehnungen. Die Formulierungen für die Identification of Goods müssen in den USA konkreter sein als WIPO sie erlaubt. Das bedeutet doppelten Aufwand.
Schwierigkeiten entstehen auch wegen der unterschiedlichen Fristenberechnung. Das United States Patent and Trademark Office berechnet seine Frist ab dem Versand einer Office Action vom Amt. Antragsteller gehen hingegen vom Empfangsdatum aus. Da können gehen leicht ein paar Tage verloren. Und eine Ausschlussfrist wird versäumt.
Wenn das Fristende erreicht ist, fällt plötzlich eine besondere Tücke der Technik ins Gewicht: Das elektronische System zum Einreichen von Schriftsätzen beim Markenamt, TEAS, funktioniert …
WIPO Marken problematisch
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WIPO Veranstaltung Marken und Designs
MarkenBlog / Markenbusiness informiert über ein Veranstaltung der World Intellectual Property Organization: Am Sitz der WIPO in Genf wird am 3. und 4. November ein Seminar zum Madrider System der internationalen Registrierung von Marken geben. Weitere Infor…
Marke vermasselt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Gegenwärtig häufen sich Anfragen erfahrener deutscher Kollegen wegen abgelehnter Markenanträge nach dem WIPO-Verfahren für die USA. Das US-Markenamt moniert WIPO-Anträge, selbst wenn sie WIPO-gem&a…
Feile nach Deutschland
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Die Assistentin sendet mit dem Hinweis Feile für das Markenamt eine XML-Datei durch das Internet nach Deutschland. Bei Leo hat sie sich versichert, dass eine elektronische Datei als Feile bezeichnet wird. Wie sie wohl in…
Spass mit Marken und Geheimnissen
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Der aufmerksame Leser hat wohl gemerkt, dass Marken und Trade Secrets dem Verfasser den meisten Spaß im geistigen Eigentumsrecht der USA bereiten. Trade Secrets sind interessant, weil einerseits alles mögliche Vert…
Marke aus zweiter Hand
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Immer wieder WIPO. Diese Markenverfahren mit dem Verfahren in den USA unter einen Hut zu bringen, bleibt umständlicher und teurer als das originär amerikanische Verfahren. Zwar passt sich das US Patent and Trademark…
Lektion vom Markenamt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Das United States Patent and Trademark Office bemüht sich mit einem neuen Projekt, Schülern den Wert des geistigen Eigentums nahe zu bringen. Volkswirtschaftlich geht es um $5 Billionen, erklärte der Staatssekr…
IR-Markenspuk in den USA
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Die Harmonisierung im Markenrechtsverkehr mit den USA funktioniert nicht so richtig. Das US-Markenamt macht, was es will. Manchmal macht es harmoniegewohnten Markenanwälten in Europa das Leben und die Kalkulation schwer.…
