Winterzeit ist Unfallzeit

Wichtige Verhaltensweisen nach einem Unfall

Jedes Jahr zur Winterzeit, wenn die Straßen voller Schnee und Eis sind, kommt es gehäuft zu Verkehrsunfällen. Meistens treten glücklicherweise keine Personenschäden auf, aber auch ein reiner Blechschaden kann Anlass für viel Ärger und Unmut bis hin zu einem Gerichtsverfahren sein.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eignen Interesse unbedingt folgende wichtige Punkte beachten:

1. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen

Zu Ihrem eigenen Schutze und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer muss die Unfallstelle – auch bei kleinen „Bagatellunfällen – sofort entsprechend gesichert werden. Warnblinkanlage, Warndreieck und auch das Anlegen der Warnweste sind keine übertriebenen Maßnahmen.

Bei Verletzten sind sofort Maßnahmen der Ersten Hilfe zu ergreifen und ggf. ein Krankenwagen zu alarmieren.

2. Polizei benachrichtigen, Beweise sichern und Zeugen notieren

Auch wenn der Unfallgegner der Meinung ist, die ganze Angelegenheit ließe sich „unproblematisch unter Ehrenleuten regeln“, ist es ratsam, bei einem Unfall die Polizei zu benachrichtigen. Diese mag einschätzen, ob ihr Eingreifen erforderlich ist oder nicht.

Wichtig ist es auf jeden Fall, Beweise zu sichern und sich die Namen etwaiger Zeugen zu notieren. Dank moderner Mobiltelefone mit integrierten Kameras kann man schnell ein paar Bilder der Unfallstelle machen. Auch die Namen und die Anschriften der Zeugen sind wichtig. Schon oft haben sich Unfallopfer gewundert, dass der Gegner im Gerichtsverfahren plötzlich drei Zeugen aufweisen konnte, die im Brustton der Überzeugung aussagten, dass gerade der andere den Unfall verursacht habe. Dumm, wenn man den eigenen Zeugen dann nur als „Rentner an der Straßenecke, der alles gesehen hat“ beschreiben kann.

Handelt es sich nur um einen geringen Unfallschaden ohne Verletzte und sind beide Fahrzeuge noch fahrtüchtig, dann ist die Unfallstelle sofort nach den ersten Maßnahmen zu räumen, um den Verkehr nicht zu behindern.

4. Keine mündlichen und schriftlichen Erklärungen abgeben

Sehr wichtig ist, weder der Polizei noch dem Unfallgegner gegenüber irgendwelchen mündlichen und schriftlichen Erklärungen abzugeben, die als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden können. Schnell sind einem im Schock des Unfallereignisses die Worte herausgerutscht, man sei gerade vom Radio abgelenkt gewesen etc., auch wenn man objektiv keinerlei Schuld an dem Geschehen trägt. Solche Äußerungen könnten zumindest als Mitschuld ausgelegt werden.

Daher ist Schweigen …

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Themen: Unfall , Verkehrsunfall , Schäden , Unfallschaden , Gutachten , Schnee , Eis , Kameras , Kfz , Winter , Schadensabwicklung

Erschienen 16. Dezember 2010 auf http://www.kanzlei-potthast.de/blog.

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