„Winterreifenpflicht"? Je nach Straßenlage ...

Der Kollege Kramp veröffentlicht im Schadenfixblog - leider ohne direkte Quellenangabe, beim BMVBS ist offiziell noch nichts zu finden - den Text der geplanten Gesetzesänderung zur „Winterreifenpflicht":

"Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)."

Gleichzeitig soll bekanntlich das Bußgeld für Verstöße gegen diese Norm verdoppelt werden. Der Kollege berichtet weiter:

In den Erläuterungen zu diesem Gesetzentwurf führt das Bundesverkehrsministerium aus, dass alle Reifen die mit einem M+S oder einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet oder als Ganzjahres- oder Allwetterreifen bezeichnet werden, den neuen gesetzlichen Anforderungen genügen sollen.

Da es bekanntlich eine gesetzliche Definition des „Winterreifens" nach wie vor nicht gibt, hat man sich ersichtlich Mühe gegeben, diese hier zu ersetzen. Was allerdings das Wörtchen „oder" zwischen „Laufflächenmischung" und „Aufbau" soll, bleibt unklar. Aber davon einmal abgesehen:

Herrschen also z.B. am 20. Januar 2011 weder Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte noch Glatteis, darf man zunächst unbesorgt mit Sommerreifen losfahren. Fängt es dann an zu schneien, achte man darauf, ob sich auch Matsch und/oder Glätte bildet. Dann sollte man ggf. anhalten, um kein Bußgeld zu riskieren.

Sind allerdings…

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Themen: Winterreifen , Reifen , Sommerreifen

Erschienen 26. Oktober 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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