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Wintergärten sind nicht kostenlos

am 23.07.2008 von http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell

Zu dieser Warnung veranlasst ein aktueller Fall aus der Praxis: Ein Mandant ist Eigentümer eines Hauses. Er wird unaufgefordert angerufen. Am anderen Ende der Leitung wird vorgegeben, man suche sog. “Lead-User”. Ob den nicht jemand vorbeikommen und dieses Modell erklären dürfe. Der Mandant ist arglos und gewillt, sich die Sache mal anzuhören. Wegschicken kann man den Vertreter ja immer noch.
Es kam, wie es kommen mußte: Der Vertreter tat sein Werk und pries das Angebot blumenreich. Beim Mandanten kam an, dass ihm die vertretene Firma einen Wintergarten ans Haus bauen würde und er diesen lediglich pflegen und für andere Interessenten zugänglich machen müßte. Die Firma würde den Wintergarten aus entsprechenden Provisionen für Interessenten und über die dort geworbenen Vertragsabschlüsse refinanzieren.
Ein solches Angebot erhält man nicht zweimal, der Mandant schlug also freudig ein. Er unterzeichnete einen “Kooperationsvertrag”, einen “Garantievertrag” und einen “Werk-/Kaufvertrag”.
Die Sache hat natürlich mehrere kleine und große Haken: Keineswegs wird der Wintergarten kostenlos angebaut. Vielmehr hat der geworbene “Lead-User” selbst den nicht gerade günstigen Kaufpreis von mehr als 50.000,00 € selber zu finanzieren und dem Unternehmen hinzublättern. Diese Finanzierung soll sich dann über Provisionen für in diesem Wintergarten geworbene Interessenten und Neukunden, sowie über ein monatliches Fixum von 600,00 € selbst tragen. Auf dem “Garantievertrag” - der wohl kaum mehr garantiert als das Fixum - findet sich dazu eine Beispielrechnung, die mit erstaunlichen Abschlußzahlen hantiert und eine jährliche Auszahlungssumme an den “Lead-User” in Höhe von mehr als 14.000,00 € suggeriert. Es erscheint zweifelhaft, ob solche Zahlen in der Realität - …

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