Winterdienst = Werkvertrag

Der Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag kann im Einzelfall entscheidend sein. So auch beim Winterdienstvertrag, der häufig Stein des Anstoßes ist, da die damit beauftragen Firmen bei heftigen und lang anhaltenden Schneefällen häufig mit ihrer Leistung überfordert sind.

Nach Ansicht des Amtsgerichts Spandau ist der Winterdienstvertrag (mit der h.A.) ein Werkvertrag. Dies hätte zur Folge, dass bei Schlechtleistung der Vergütungsanspruch gekürzt werden könnte. Zudem müssen mangelhaft arbeitenden Winterdienstunternehmen den Vermieter von Schadensersatzansprüche des Landes Berlin wegen ORdnungsgeldern freistellen. Streitig wird wohl in der Regel zunächst sein, ob der Winterdienst mangelfrei war…

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Themen: Berlin , Schnee , Winterdienst
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 9. Januar 2012 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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