Windenergiefonds: Von zu viel Wind und zu wenig Energie
am 04.07.2008 von http://www.kapital-rechtinfo.de
Auch wenn es eine simple Weisheit ist: Ein Prospekt muss in den Prognoserechnungen alle Faktoren der Kapitalanlage offen legen. Leider bieten viele Emissionsprospekte die erforderlichen Daten nur als Mogelpackung oder Verwirrspiel an.
Das Ergebnis einer Kapitalanlage zählt, wenn es um die Entscheidung geht, wie Geld investiert werden soll. Um Transparenz über das vom Anleger ins Auge gefasste Projekt zu verschaffen, soll der Emissionsprospekt vollständig informieren. Dazu gehört bei einem Windenergiefonds eindeutig die Aussage über den Ertrag, der erwirtschaftet werden soll. Dieser Ertrag soll bei diesen Fonds regelmäßig durch Gutachten vorher gesagt werden.
Zwar waren die drei im Emissionsprospekt aufgeführten Gutachten eines Windparks in Ost-Westfalen zwar sachlich richtig, jedoch wurde den Anlegern im Anlageprospekt verschwiegen, dass in diesen Expertisen ein Sicherheitsabschlag vorgenommen worden war. Die Abschläge, von denen die Anleger nichts wussten, beliefen sich zwischen 3 und 16 %. Statt dieser Malusbeträge, die in den Orginalgutachten genannt, aber nicht veröffentlicht worden waren, sind Abzüge nach eigenem Gutdünken der Prospektverantwortlichen aufgenommen worden. Den Anlegern wurde damit eine prognostizierte Sicherheit vorgespiegelt, die zumindest von zwei der drei Stellungnahmen nicht gedeckt war.
Ein weiterer Umstand stieß bei den obersten Zivilrichtern auf deutliche Kritik: Für Netz- und Übertragungsverluste sei kein Abschlag in den Prospekten erkennbar. Nach den Erfahrungen jedoch muss alleine dafür ein Minus von 3 % einkalkuliert werden. Der Bundesgerichtshof rechnet nach und betrachtet die Mischung aus fehlenden Abschlägen in den Gutachten sowie selbst erfundenen Sicherheitsabschlägen und das Verheimlichen von Verlustangaben bei …
Bundesgerichtshof: Prospektübergabe bzw. Kenntnisnahme für Haftung nicht erforderlich
KAPITAL-RECHTINFO / Bereits am 03.12.2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für die Haftung von Prospektverantwortlichen nicht darauf ankommt, ob der Anleger den Prospekt vorher erhalten oder sonstwie zur Kenntnis genommen hat. Dies gilt jedenfal…
Falk Zinsfonds: Mittelverwendungskontrolleur und Prospektverantwortlicher müssen Anlegern Schaden ersetzen
KAPITAL-RECHTINFO / Das erste Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München in Sachen Falk Zinsfonds setzt ein klares Signal für Anleger: Das Gericht hat erstmals bei einem Zinsfonds Position für die Geldgeber eingenommen, weil im Prospekt zugesagtes und tatsächlich…
Securenta AG: Insolvenzverwalter Rattunde verlängert Frist zur Forderungsanmeldung bis zum 30.09.2008
KAPITAL-RECHTINFO / In einem Schreiben von Juli 2008 an die Kanzlei Göddecke hat Prof. Rattunde nochmals klar gestellt, dass geschädigte Anleger grundsätzlich als vollwertige Insolvenzgläubiger in die gewöhnliche Insolvenztabelle aufgenommen werden. Die Frist zu…
Victory Medienfonds 3. KG: Vermittler hat risikofreudigen Anleger über die Risiken einer Beteiligung zu informieren.
KAPITAL-RECHTINFO / Auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine chancenorientierte Anlagestrategie verfolgt, darf im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass er über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet w…
Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Neuer Termin für Gläubigerversammlung am 22. Juli 2008
KAPITAL-RECHTINFO / Kaum ist der neue Insolvenzverwalter Prof. Rattunde eingesetzt worden, geht es mit Volldampf weiter: Die Gläubigerversammlung wurde um 2 ½ Monate vorverlegt. Für die meisten Anleger bedeutet die neue Gangart, dass sie zügig handeln sollten. Sc…
Securenta AG: Insolvenzgericht verlängert Anmeldefrist
KAPITAL-RECHTINFO / Bis zum 30. November 2007 besteht die Möglichkeit für Anleger der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft (Securenta AG) Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zwar ist das Insolvenzverfahren n…
