Windenergieanlagen und der Lärmschutz
Ein Windenergieanlagenbetreiber muss die Lärmrichtwerte auch auf eigenen benachbarten Wohngrundstücken einhalten. Diese Ansicht vertrat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg und wies die Klage von Betreibern einer Windenergieanlage gegen eine Lärmschutzauflage ab.
Die Klage richtete sich gegen den Landkreis Wittmund, der den Betreibern eine Genehmigung zum Betrieb einer Windenergieanlage mit der Auflage erteilt hat, den Schallleistungspegel an dieser Anlage und einer bereits errichteten weiteren Anlage nachts so zu reduzieren, dass an den in der Nachbarschaft zu den Windenergieanlagen stehenden Betreiberwohnhäusern ein Wert von 45 dB(A) nicht überschritten wird. Die Kläger wandten sich gegen diese Auflage, weil sie meinten, dass sie als Betreiber der Anlage nicht als zu schützende Nachbarn i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes angesehen werden könnten und wegen ihrer Verfügungsmöglichkeit über die Anlage nicht schutzbedürftig seien. Auch ihre Kinder und Ferienwohnungsgäste benötigten keinen Schutz vor Lärm, da die Windenergieanlagen hier nicht zu hören seien. Das Verwaltungsgericht folgte den Argumenten der Kläger nicht. In dem Urteil wird ausgeführt, dass ohne die Auflage zur Lärmreduzierung während der Nachtzeit die maßgeblichen Richtwer-te überschritten würden. Entgegen der mit der Klage vertretenen Auffassung seien die Betreiber als Grundstückseigentümer und insbesondere als im Einwirkungsbereich der Windenergieanlage wohnende Personen Nachbarn i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ein Verzicht auf den aus den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften resultierenden Schutz sei nicht möglich. Lediglich in Ausnahmefällen könne der Betroffene durch privatrechtliche Verzichtserklärungen wirksam auf Schutzrechte aus dem Immissionsschutzrecht verzichten. Solche Verzichtserklärungen können dann bedeutsam sein, wenn sie sich nicht auf den Verzicht auf Abwehrrechte beschränken, sondern objektiv zu einer Konfliktlösung führen. Eine derartige Konfliktlösu…
» Vollständiger ArtikelThemen: Windenergie , Vorschriften , RM , Verwaltungsgericht Oldenburg , Lärmschutz , Windkraftanlagen , Verzicht Auf Lärmschutz
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht
Erschienen 6. März 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
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