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Wildunfall: Brause gegen Bambi

am 27.10.2006 von Motorradrecht

Wilhelm Brause fährt mit entspannten 70 bis 80 km/h durch den sommerlich dämmernden Forst, als aus dem Unterolz rechts neben der Straße ein dunkler Schatten auftaucht. Ein paar Meter vor dem Vorderrad sieht er zwei funkelnde Sterne. Brause wirft den Anker, weicht gleichtzeitig nach links aus, überbremst das Hinterrad und rutscht anschließend hinter seinem Mopped auf der Straße entlang. Das Resultat sind Schürfwünden an Mensch und Maschine. ... und Bambi trottet gemütlich seiner Wege.

Brause freut sich über seine Wiedergeburt und denkt an seine Teilkaskoversicherung. Glück gehabt. Dies bestätigt – wenn auch erst in zweiter Instanz – nun auch das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28. April 2006 (Az: 10 U 1415/05). Wenn Motorradfahrer Tieren ausweichen und dabei stürzen, muss die Teilkasko wegen eines Wildunfalls zahlen. Und so formuliert es das Gericht:

Es steht der Annahme einer Rettungshandlung im Sinne der §§ 62, 63 VVG nicht entgegen, wenn der Fahrer eines teilkaskoversicherten Motorrades eine Brems- oder Ausweichhandlung mit seinem Kraftrad vornimmt, um die Frontalkollision mit wechselndem Wild (Reh) zu vermeiden und hierbei verunfallt.

Es entspricht vielmehr der Lebenserfahrung, dass ein Kraftfahrer, der zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes eine Vollbremsung vornimmt, hierbei neben dem Schutz und der Erhaltung seines eigenen Lebens auch die Beschädigung seines Fahrzeuges …

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