Wildunfall

Weicht ein Autofahrer einem Reh aus und kommt es dadurch zu einem Unfall, hat die Versicherung des Fahrzeughalters die Kosten dafür zu übernehmen. Das gilt auch dann, wenn sich das Tier dabei nicht auf der Fahrbahn befunden hat und einfaches Weiterfahren möglicherweise zu gar keinem Zusammenstoß geführt hätte (AG München - Az. 345 C 3874/08).

Im vorliegenden Fall durchfuhr eine junge Frau ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich am rechten Fahrbahnrand ein Reh stehen. In der Angst, das Tier könne jeden Augenblick auf die Straße springen, riss die Frau den Wagen nach links. Dabei verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug, welches ins Schleudern kam und ins Unterholz prallte. Die Reparaturkosten in Höhe von 4545 Euro wollte der Vater der Fahrerin als Halter des Autos von seiner Versicherung ersetzt haben, was diese allerdings verweigerte.

Laut Münchener Richterspruch jedoch zu Unrecht. Das Ausweichen nach links sei für das Gericht an…

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Themen: Fahrzeug
Rechtsgebiet: Versicherungsrecht

Erschienen 9. Januar 2009 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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