Wikipedia.de tot wegen zweifelhafter einstweiliger Verfügung
am 19.01.2006 von http://www.law-blog.de/
Wer das Internet gelegentlich auch als Wissensquelle nutzt, der kennt die Wikipedia, die größte freie Enzyklopädie im Netz, die – trotz kleiner Schwächen hier und da – im Wesentlichen mit sehr engagierten und umfassenden Artikeln zu allem möglichen Themen Klarheit auch in eher obskure Themen bringt. Zumindest über die bekannte Domain www.wikipedia.de ist die deutsche Wikipedia nicht mehr zu erreichen (allerdings sehr wohl noch über die Adresse www.de.wikipedia.org). Das alles aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, die – so die Presseberichte – die Weiterleitung der deutschen Domain auf die Inhalte der Wikipedia untersagt.
Wenn man den Berichten im Spiegel Glauben schenken darf, dann beruht diese Verfügung auf einem Streit der Wikipedia mit den Eltern des verstorbenen Hackers, der unter dem Pseudonym „Tron“ bekannt war. Auf Wikipedia.de ließ (und auf www.de.wikipedia.com lässt sich nach wie vor) ein Artikel aufrufen, der den vollen bürgerlichen Namen Trons nennt. Dies wollen die Eltern nach den Presseberichten unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte ihres verstorbenen Sohns unterbinden. Da ist die deutsche Domain der zunächst naheliegenste – weil den schnellen Zugriff der hiesigen Justiz unterfallende – Anknüpfungspunkt.
Wir können wenig zur Klärung der Frage beitragen, ob die Persönlichkeitsrechte einer verstorbenen Person unbotmäßig beeinträchtigt werden, wenn posthum der Nachname genannt wird. Ohne nähere Kenntnis des konkreten Falls verbiet sich an dieser Stelle undifferenziertes Einschlagen auf eine Entscheidung nach dem „find ich gut/find ich schlecht“-Prinzip, auch wenn uns die Argumentation der Eltern auf den ersten Blick doch eher zweifelhaft erscheint.
Unabhängig von dieser konkreten Frage halten wir es aber schlicht …
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