wikipedia.de - Einstweilige Verfügung Heilmanns gegen Wikimedia

Wer diese Tage auf Wikipedia.de surft, wird mit folgendem Hinweis begrüßt:

“Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, “die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten”, solange “unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org” bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Bis auf Weiteres muss das Angebot auf wikipedia.de in seiner bisherigen Form daher eingestellt werden. Der Wikimedia Deutschland e.V. wird gegen den Beschluss Widerspruch einlegen.” (via)

Bereits das zweite Mal, dass wikipedia.de ausgeschaltet wird. Diesmal durch einstweilige Verfügung des LG Lübeck. Dabei geht es wohl darum, dass die Immunität des “Die Linke”-Abgeordneten Heilmann aufgehoben wurde durch eine SMS, welche einen bedrohenden Inhalte gehabt haben soll. Die genauen Umstände sind wohl (zumindest mir) bisher unbekannt, jedenfalls verstehe ich bisher nicht den Zusammenhang zwischen einer SMS und Wikipedia (für jegliche Hinweise per Kommentar oder Mail bin ich dankbar!).

Jedenfalls erwirkte Heilmann nun vor dem LG Lübeck eine einstweilige Verfügung gegen die Domain wikipedia.de (bekanntlich ein Redirect auf de.wikipedia.org), nicht jedoch gegen die eigentliche URL de.wikipedia.org und/oder den eigt. betreffenden Artikel. Warum dem so war, erklärt sich wie folgt: Die Wikimedia Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Florida, USA und hostet die meisten Wikipedia Server, darunter auch den deutschen Server, welcher unter de.wikipedia.org zu erreichen ist. Problematisch ist hier nicht nur die Frage nach dem anwendbaren Recht, sondern auch Haftungsprivilegien im US-Recht, bei der Zustellung von Gerichtsverfügungen und in der Vollstreckung. (via) Daher wird auf den deutschen gemeinnützigen Verein WIkimedia e.V. zurückgegriffen, wobei dieser - außer eben der Inhaberschaft der angegriffenen Domain - organisationstechnisch nichts mit der Wikimedia Foundation zu tun hat. Ursprünglich leitete wikipedia auf de.wikipedia.org um, mit dem ersten Urteil gegen die Domain wurde der Inhalt der Seite zu einer Suchmaschine umgewandelt und mit dem aktuellen Urteil jetzt gänzlich eingestellt. Insoweit dürfte dies die Frage vom Kollegen Hoeren beantworten.

Fraglich ist jedoch, warum Wikimedia e.V. rechtlich dafür einzustehen hat. Dies könnte unter anderem an einer Störereigenschaft der Seite liegen. Störer ist, wer „in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung einer Urheberrechts beiträgt, sofern er die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte und er eine ihm zumutbare Prüfungspflicht verletzt“ (via)

Jedenfalls hat die Wikimedia e.V. bereits angekündigt, rechtlich weitere Schritte einzuleiten. Derzeit befindet sich das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, eine baldige Entscheidung in der Sache ist somit zu erwarten, was jedoch keinen Rückschluss auf die baldige Wieder-Verfügbarkeit von wikipedia.de gibt.

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Themen: Verbot , Wikipedia , Lutz , Wikipedia.de

Erschienen 16. November 2008 auf http://it-recht-blog.de.

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Kommentare zu "wikipedia.de - Einstweilige Verfügung Heilmanns gegen Wikimedia":

16. November 2008 von eyes only — Ich verfolge den Disput der gegen Lutz Heilmann geführt wurde schon länger und bin entsetzt wie er aus fadenscheinigen Gründen im Internet auf diversen Seiten auseinandergenommen wird. Auf Wikipedia wurde in seiner Biographie behauptet er wäre Mitinhaber eines Sexshop Verbandes, sei, obwohl Politiker der Linken und öffentlich homosexuell lebend, rechtsradikal und immer noch in seiner "Berufung" als Mitarbeiter der ehemaligen Staatssicherheit der DDR unterwegs.

Eine nützliche Erklärung zu diesem Thema gibt es auf der Seite der Lübecker Nachrichten sowie auf seiner eigenen Homepage www.lutz-heilmann.info

mfg,
eyes only
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