Wikipedia - viel Lärm um Nichts
am 19.01.2006 von http://obiterdictum.wordpress.com/
Das Amtsgericht Charlottenburg hat laut heise.de eine einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland erlassen. Diesem ist es nun untersagt, eine Weiterleitung von ihrer Domain wikipedia.de auf de.wikipedia.org zu schalten. Hintergrund dieser Verfügung ist die Tatsache, daß auf den deutschen Seiten der Wikipedia der Name eines toten Hackers genannt wird, der unter dem Pseudonym Tron für Aufsehen gesorgt hat. Über diese Namensnennung streiten die Eltern des Toten mit der amerikanischen Wikimedia Foundation, da sie den Realnamen entfernt sehen möchten.
Fraglich erscheint in diesem Fall, ob die einstweilige Verfügung rechtmäßig ergangen ist. Gemäß § 938 ZPO bestimmt das Gericht nach freien Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind. Aufgrund der Vorschrift des § 940 ZPO sind einstweilige Verfügungen auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis nur dann zulässig, sofern diese Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint. Beide Normen gehen also von einer strengen Verhältnismäßigkeitskontrolle aus, die im einstweiligen Rechtsschutz (Stichwort: keine Vorwegnahme der Hauptsache!) von besonderer Bedeutung ist.
Die vom Gericht zu treffende einstweilige Verfügung muß also erforderlich und notwendig sein. Der ZPO-Kommentar Thomas/Putzo (26. Auflage, § 940 Rn. 5) führt dazu aus: Dabei ist grundsätzlich vom Interesse des Gläubigers auszugehen, wie es sich auf Grund der tatsächlichen Lage objektiv darstellt. Jedoch darf der Vorteil für ihn nicht außer Verhältnis zum Nachteil des Schuldners stehen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Genau dies scheint hier aber der Fall zu sein. Zum einen mangelt es bereits am Verhältnismäßigkeitsmerkmal …
Hartz IV und Eigenheimzulage
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AG Charlottenburg: Wikimedia ./. Tron
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute die am 17. Januar 2006 gegen den Verein Wikimedia e.V. erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben, worin dem Verein untersagt worden war, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia…
Wikipedia- oder Wikimedia-Rechtsstreit
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WIKIPEDIA.DE AUSGESCHALTET
LawBlog / Wikipedia.de leitet derzeit nicht weiter auf die Hauptseite Wikipedia.org, berichtet heise online. Grund ist eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg. Offenbar wird dem Inhaber der Domain, dem deutschen Ableger der Wikiped…
Wikipedia.de: Einstweilige Verfügung aufgehoben
JIPS News / Das Amtsgericht Charlottenburg hat die einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia ...…
