Sven Teschke Abmahnung: Sven Teschkes Anwalt mahnt mich ab … Oder so ähnlich.
Blog zum Medienrecht | 16. August 2011 — Dieses Meisterwerk stammt von Lichtbildkünstler Herrn Sven Teschke (Wikipedia-Kampfname: Steschke) und darf bei Nennung des N…
Dieses misslungene Knippsbild, das die Buchstabenumdrehungs-Künstlerin Frau Sonya Kraus abbildet, stammt vom Fotograf Herrn Sven Teschke und ist lizensiert unter einer Creative Commons wie folgt: Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland (CC BY-SA 2.0), was auch immer diese kryptische Formulierung heißen mag. Gehostet wird es bei Wikimedia.org.
Derzeit mahnt Fotograf Teschke eine Mutter von vier Kindern ab, weil sie mit dem dämlichen Foto dasselbe gemacht hat, wie die Wikipedia: Sie hat es abgebildet, ohne den Urheber zu nennen. Wenn es in der Wikipedia ist, dann muss es ja wohl frei sein, denn die schwafeln ja immer was von “freiem Wissen“, “Creative Commons“, “GNU-Lizenz” usw. – dachte die Frau.
Auch in dem Wikipedia-Artikel taucht der Urheber nicht auf, man muss schon auf das Foto klicken, um zu lesen, was genau der Urheber von einem wohl wollen könnte, falls man es benutzen möchte. (Ein Zitier-Vorschlag wäre für Otto-Normalverbraucher hilfreich …). Auf der eigentlichen Artikelseite aber findet man zum Thema Lizenz nur diesen Hinweis: „Creative Commons Attribution/Share Alike“. Dieser Link führt zu einem englischen Text, bei dem man sich fragen muss, was dies im deutschsprachigen Projekt und im deutschen Zivilrecht zu suchen hat.
Es wäre doch einmal ein schönes Projekt, Wikimedia wegen fehlender Urheberbenennung abzumahnen … Die fehlende Benennung scheint Herr Teschke in der Wikipedia aber nicht zu stören.
Im Fall der gutgläubigen Frau jedoch hat Herr Teschke offenbar nichts Besseres zu tun, als kostenpflichtig abzumahnen. Mich würde ja einmal interessieren, ob er für diese querulatorische Rechtsverfolgung seinem Anwalt wirklich Geld bezahlt hat, denn einen wirtschaftlichen Vorteil hat der Herr Teschke wohl k…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Juni 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.
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Archivalia | 28. Juli 2011 — http://www.retosphere.de/offenenetze/2011/07/28/erste-gerichtliche-entscheidung-zu-creative-commons-lizenzen-lg-berlin-beschl-v-8…