Wikipedia- oder Wikimedia-Rechtsstreit

Die Handakte berichtet, dass das Amtsgericht Charlottenburg heute die gegen den Verein Wikimedia e.V erlassene Einstweilige Verfügung vom 17. Januar 2006 aufgehoben hat. Mit der Verfügung war untersagt worden, von der Internetadresse wikipedia.de auf die Adresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter letzterer Adresse ein Beitrag vorgehalten wird, der den vollen Namen des verstorbenen Sohnes der Antragsteller nennt.

Aus der Pressemitteilung des Kammergerichts:

Das Amtsgericht hatte bereits am 20. Januar 2006 auf Antrag des Vereins Wikimedia e.V. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss bis zum Erlass des Urteils eingestellt. (…) Das Verbot der Weiterleitung von wikipedia.de zu de.wikipedia.org sei – so die Begründung des Beschlusses - angesichts der geringen Anzahl der das Namensrecht verletzenden Beiträge im Verhältnis zur glaubhaft gemachten Gesamtzahl der Beiträge unverhältnismäßig und geeignet, nicht absehbare wirtschaftliche Schäden hervorzurufen.

Etwas anderes war nicht zu erwarten - abgesehen davon, dass das Vorgehen der Antragsteller ungeeignet war, deren eigentliches Ziel zu erreichen: Der Name sollte weg und Wikimedia hat sich u.a. darauf berufen, keinen Einfluss auf die Inhalte der Wikipedia zu haben. Im heutigen Beschluss werden die Persönlichkeitsrechte des verstorbenen Sohnes der Antragsteller sowie der Antragsteller selbst gegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Schaden der Wikipedia abgewogen. Wobei der Verfügungsgegner Wikimedia war, der Förderverein, welcher nicht mit den Betreibern der Wikipedia - der Wikipedia Foundation - identisch sein soll.

So ist auch in der anderweitigen Berichterstattung, z.B. im Spiegel (URTEIL IM FALL TRON: Wikipedia gewinnt im Namensstreit) und im Stern (Urteil: Wikipedia gewinnt im Streit um Namensnennung) die Rede davon, dass Wikipedia den Rechtsstreit gewonnen hat, nicht Wikimedia.

Gegen die heutige Entscheidung ist die Berufung möglich, welche die Antragsteller auch bereits angekündigt haben.

Wikimedia hat die Antragsteller dazu aufgerufen, die “noch im Raum stehende einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation (Florida, USA)” freiwillig zurückzuziehen. Ob daneben ein Hauptsacheverfahren überhaupt anhängig ist, wird nirgendwo berichtet.

Quellen: Handakte Pressemitteilung des Kammergerichts

Vorher in diesem Blog: Verfügung gegen Wikipedia i.S. Tron

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Themen: Wikipedia , Wikimedia , Beschluss Wikipedia

Erschienen 9. Februar 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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