Wikipedia haftet erst nach Kenntnis von Rechtsverstößen

In einem Bericht des Heise-Verlags über ein aktuelles Urteil der von der Bloggerszene viel gescholtenen Pressekammer des Landgerichts Hamburg - Stichwort: Dunkelkammer - gibt man sich ein wenig erstaunt über die Entscheidung. Danach haftet Wikipedia für Rechtsverletzungen ähnlich einem Forum erst mit Kenntnis der dortigen Rechtsverletzungen. (LG Hamburg, Urt. v. 16.05.2008, Az. 324 O 847/07) Dementsprechend wird der Anwalt auf Beklagtenseite (Wikipedia) wird mit den etwas spöttischen Worten zitiert:…

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Themen: Wikipedia , LG Hamburg

Erschienen 30. Mai 2008 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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