Wikipedia haftet erst nach Kenntnis von Rechtsverstößen
am 30.05.2008 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlIn einem Bericht des Heise-Verlags über ein aktuelles Urteil der von der Bloggerszene viel gescholtenen Pressekammer des Landgerichts Hamburg - Stichwort: Dunkelkammer - gibt man sich ein wenig erstaunt über die Entscheidung.Danach haftet Wikipedia für Rechtsverletzungen ähnlich einem Forum erst mit Kenntnis der dortigen Rechtsverletzungen. (LG Hamburg, Urt. v. 16.05.2008, Az. 324 O 847/07)Dementsprechend wird der Anwalt auf Beklagtenseite (Wikipedia) wird mit den etwas spöttischen Worten zitiert:Es freut uns, dass …
LG Hamburg: Haftung für eingebundene, rechtswidrige Wikipedia-Inhalte erst ab Kenntnis
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 20.05.2008 - Az. 324 O 847/07) hat entschieden, dass ein Telekommunikations-Anbieter (TK-Anbieter), der auf seiner Homepage Wikipedia-Inhalte automatisiert einbindet, erst ab Kenntnis für die rechtswidrigen Inhalte von Wikipe…
Haftung für Links auf Wikipedia
Rechtsanwalt News / Das Landgericht Hamburg ist bekannt für seine strengen Haftungsmaßstäbe im Internetrecht. Wie bereits in einem früheren Post dargestellt, hat das Gericht prägende Entscheidungen in Fragen der Mitstörerhaftung des Forums…
Heise haftet für Forenbeiträge
JURAAA!DE / Heise online, auch und gerade bekannt für seine Foren, haftet einem eigenen Bericht zufolge nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg faktisch auch dann für etwaige Rechtsverletzungen Dritter durch Userbeiträge in den Foren, wenn dem Onlinediens…
Foren, Blogs & Wikis: Kreisende Geier in Hamburg?
Vertretbar Weblawg / Nach dem viel gescholtenen Heise-Urteil aus Hamburg (Hanseatisches OLG, Urteil v. 22.08.2006 - Az: 7 U 50/06 = Volltext via heise.de; Vorinstanz: LG Hamburg, Urteil v. 02.12.2005 - Az: 324 O 721/05, dazu: LG Hamburg: Zur Haftung von Forenbetreibern u…
Haftung für automatisiert eingebundene Wikipedia-Inhalte
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg haftet ein Telekommunikations-Anbieter, der auf seiner Homepage Wikipedia-Inhalte automatisch einstellt, erst ab Kenntnis für die rechtswidrigen Inhalte von Wikipedia. (LG Hamburg, Urt…
OLG Saarbrücken: Internet-Portalbetreiber haftet erst ab Kenntnis für fremde Inhalte
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Saarbrücken (Beschl. v. 29.10.2007 - Az.: 1 W 232/07-49) hat entschieden, dass ein Internet-Portalbetreiber für fremde, urheberrechtswidrige Inhalte erst ab Kenntnis haftet:Wie vom Landgericht bereits zutreffend ausgeführt (...) setzt eine…
