Wikileaks & Recht – USA verlangt personenbezogene Daten von Twitter heraus

Laut britischen und zwischenzeitlich auch deutschen Medienberichten ist die Internetplattform Twitter vom US-amerikanischen Verteidigungsministerium mit einer richterlichen Anordnung unter Androhung von Zwangsmaßnahmen (sog. „subpoena“) aufgefordert worden, verschiedene personenbezogene Daten von Unterstützern von Wikileaks herauszugeben. In diesem Zusammenhang sollen offensichtlich die Daten der Twitter Konten von fünf Personen weitergegeben werden. Es handelt sich dabei neben Julian Assange wohl um den Soldaten Bradley Manning, der im Verdacht steht geheime Dokumente an Wikileaks weitergegeben zu haben, die zwei Programmierer Rop Gongrijp und Jacob Appelbaum und die Abgeordnete des isländischen Parlaments Birgitta Jonsdottir. Die Anordnung ist nun an die Öffentlichkeit gelangt, indem Twitter ihrer üblichen Policy bei solchen Herausgabeverlangen entsprechend, die betroffenen Nutzer informiert hat, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich selbst rechtlich zu verteidigen . Birgitta Jonsdottir, die sich nun auch entsprechend zur Wehr setzen möchte, hat den Vorgang auf ihrem Twitter Account wie folgt kommentiert:

@sugarbean555 @forumwikileaks @twitter thank you - if twitter hands over my information - then no ones information is save with twitterless than a minute ago via webBirgitta Jónsdóttir birgittaj

Im Guardian wird berichtet, dass seitens des Verteidigungsministeriums ähnliche Herausgabeansprüche auch gegenüber Facebook und Google geltend gemacht worden sind. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Übersicht von Google über staatliche Aufforderungen Daten herauszugeben bzw. Inhalte auf der Plattform zu löschen. Naturgemäß sind Soziale Netzwerke und auch andere Internetplattformen bereits heute eine wichtige Quelle um personenbezogene Daten zu ermitteln. Plattformbetreiber erreichen nicht selten Aufforderungen zur Herausgabe personenbezogener Informationen, bei denen rechtlich geprüft werden muss, ob diese herausgegeben werden müssen, aber natürlich auch ob diese aus Datenschutzgründen überhaupt herausgegeben werden dürfen. Es ist damit zu rechnen, dass diese art des Vorgehens seitens des Staates, aber auch privater Anspruchssteller (z.B. wegen Urheber-, Wettbewerbsrechts- oder Markenrechtsverletzungen) in Zukunft eher mehr werden wird und somit aich weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Tatsächlich ist auch in Deutschla… » Vollständiger Artikel
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Themen: Web 2.0 , Datenschutz , Praxistipps , Soldaten , Kommentiert , Wikileaks , Twitter & Recht
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 10. Januar 2011 auf http://www.rechtzweinull.de.

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