Wikileaks.de gesperrt?
Datenschutzbeauftragter Online | 11. April 2009 — Ich beobachte es auch schon seit gestern: Wer die deutsche Domain von Wikileaks eintippt, sieht keine Webseite mehr, sondern de…
Die Vorwürfe klangen schwer. Theodor Reppe, der die Domain Wikileaks.de und einen TOR-Server betreibt, musste sich gestern vor dem Amtsgericht Dresden gegen den Vorwurf verteidigen, Kinderpornografie heruntergeladen, jedenfalls aber zu ihrer Verbreitung Beihilfe geleistet zu haben. Am Ende stand ein Freispruch. Ich habe mit Theodor Reppe über die Hintergründe des Verfahrens gesprochen.
Was hat Ihre Seite Wikileaks.de mit Kinderpornos zu tun?
Die Frage führt gleich zu einem Missverständnis, das auch im Prozess eine Rolle spielte. Ich betreibe auf Wikileaks.de keine eigene Internetseite. Ich leite auf die Hauptseite von Wikileaks weiter. Ich verändere die Inhalte nicht und füge auch keine eigenen hinzu.
Aber auch bei Wikileaks selbst finden sich doch wohl kaum Kinderpornos…
Natürlich nicht. Aber Wikileaks hat seine Arbeit gemacht und unter anderem die australische Liste gesperrter Webseiten veröffentlicht. Diese Liste wurde dann auch bei Wikileaks.de angezeigt. Eine Bürgerin hatte beim Hessischen Landeskriminalamt angerufen und das gemeldet. Eine Richterin segnete die Hausdurchsuchung mündlich ab. Kurz darauf stand die Polizei bei mir vor der Tür. Mir wurde allerdings zunächst nur gesagt, es gehe um pornografische Angebote. Von Kinderpornos war nicht die Rede.
Sie hatten also bis zur Durchsuchung gar keine Kenntnis von den Sperrlisten, die Wikileaks online gestellt hatte?
Nein, auf Wikileaks fanden sich ja seit jeher viele Dokumente. Die Sperrlisten waren nicht auf meinem Radar.
Wie haben Sie sich nach der Durchsuchung verhalten?
Obwohl die Staatsanwaltschaft von mir verlangte, die Weiterleitung zu stoppen, blieb das Angebot unverändert am Netz. Wikileaks erschien mir als zu wichtiges Projekt, um hier sang- und klanglos nachzugeben. Außerdem ging es mit der Veröffentlichung ja um grundsätzliche politische Fragen. Die Sperrdiskussion wird ja auch in Deutschland geführt. Das wollte ich dann doch lieber grundsätzliche geklärt haben.
Das Amtsgericht war offenbar Ihrer Auffassung und hat Sie freigesprochen…
Der Richter unterschied zwei Phasen. Bis zur plötzlichen Hausdurchsuchung konnte er schon gar keinen Vorsatz erkennen, da ich ja nichts von den Listen wusste. Nach der Polizeiaktion sah er wohl eher Fehler bei den Behörden. Man hätte mich schon konkret darüber informieren müssen, welche Links nun genau beanstandet werden. Der Hinweis, einzelne Links führten zu strafbaren Inhalten, sei zu pauschal gewesen. Mir könne ja kaum zugemutet werden, alleine rund 3.000 Links aus der australischen Liste zu prüfen.
Zumal Sie sich durch Anklicken einschlägiger Angebote möglicherweise unmittelbar zum “Besitzer” strafbarer Inhalte gemacht hätten.
Genau. Ich habe die Urteilsbegründung so verstanden, dass die Behörden bei einer bloßen Adressweiterleitung nicht einfach pauschal monieren dürfen.
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