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Wieviel freie Meinungsäußerung läßt die Olympische Charta zu?

am 10.04.2008 von SPORTRECHT

Derzeit diskutieren zahlreiche deutsche Athleten über verschiedene Möglichkeiten eines symbolischen Protestes während der Olympischen Spiele in Peking.
Ob beispielsweise das Tragen von T-Shirts oder von Armbändchen mit einer entsprechenden Erklärung darauf, das Schneiden einer Glatze oder das Tragen eines orangefarbenen Bademantels in der Farbe der tibetischen Mönche -so von der deutsche Mannschaft im Wasserball angedacht- mit der Olympischen Charta konform geht, war bis heute noch unklar.
Art. 51.3 der Olympischen Charta besagt:
(…) 3. Keinerlei Demonstration oder politische, religiöse oder rassistische Propaganda ist in den Olympischen Sportstätten oder anderen Olympischen Arealen erlaubt. (…)
Ein Verstoß dagegen kann die Disqualifizierung oder den Entzug der Akkreditierung der betroffenen Person als Folge nach sich ziehen.
Bei den Olympischen Spielen 1968 in Mexiko erhoben die US-amerikanischen Athleten John Carlos und Tommie Smith bei der Siegerehrung als Zeichen der Bürgerrechtsbewegung in den USA ihre schwazbehandschuhte Faust in den Himmel. Beide Sprinter wurden mit sofortiger Wirkung von den laufenden Wettkämpfen ausgeschlossen und aufgefordert das olympische Dorf zu verlassen.
Das Prinzip des Artikels 51.3 ist seit über 50 Jahren in der Olympischen Charta verankert, um die Universalität der Spiele zu bewahren. Die Bestimmung soll verhindern, daß die Olympischen Wettkämpfe und Feierlichkeiten als Bühne für alle verschiedenen Arten von politischen Aussagen über bewaffnete Konflikte, regionale Unterschiede aller Art oder religiöse Streitigkeiten genutzt wird. (siehe Presseerklärung des IOC vom 10.04.2008)
Trotzdem soll die Olympische Charta eindeutig zwischen politischen Protesten und freier Meinungsäußerung unterscheiden.
Vor allem die Athleten sind jedoch derzeit verunsichert.
“Die Ungewissheit darüber, was möglich ist, beunruhigt die Sportler, denn keiner möchte seine Olympiateilnahme aufs Spiel setzen”, …

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Natalia Martin Rivero

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