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Wieviel Deal verträgt der Strafprozess?

am 12.11.2006 von http://www.strafblog.de

1.300 Kilometer Autofahrt von Mönchengladbach nach Dresden zum 23. Strafverteidigersymposium und wieder zurück liegen hinter mir. Höhepunkt der zweitägigen Veranstaltung im Kongresscenter war für mich die Podiumsdiskussion zum Thema Wieviel Deal verträgt der Strafpozess? mit dem sächsischen Justizminister Mackenroth, dem Vorsitzenden des 3. Strafsenats des BGH Prof. Dr. Tolksdorf, dem geschätzten Kollegen Prof. Dr. Franz Salditt und der Bremer Professorin Dr. Edda Weßlau. Die Diskussion spiegelte die kontroversen Standpunkte zur Frage einer Formalisierung der Absprache im Strafprozess beeindruckend wieder. Während Tolksdorf bewusst nostalgisch den Deal eigentlich insgesamt ablehnt und lieber wieder zu der Situation von vor 25 Jahren zurückkehren möchte, sorgten sich die übrigen Diskussionsteilnehmer eher um das Wie einer gesetzlichen Regelung und waren sich weitgehend einig darüber, dass die derzeit vorliegenden Gesetzentwürfe zu dem Thema samt und sonders verfehlt sind und erhebliche Risiken für die Verteidigung in sich bergen. Während Salditt zu bedenken gab, dass keine explizite gesetzliche Regelung des Deals immer noch besser sei als eine verfehlte, vertrat Weßlau die Auffassung, dass besser gleich eine große Strafprozessrechtsreform durchgeführt werden solle, die den modernen Entwicklungen des Strafrechts insgesamt gerecht werde. Diskussionsbedürftig erschien auch die Frage, ob beim Deal vom Offizialprinzip abgewichen und entweder ein plea bargaining wie im us-amerikanischen Strafprozess eingeführt werden soll (was allgemein abgelehnt wurde) oder ob zumindest adversiale Prinzipien insoweit zum Tragen kommen sollen, dass beim Deal statt auf der Grundlage vollständiger Amtsermittlung nur noch aufgrund der von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beigebrachten Fakten entschieden wird.

Trotz jahrelanger Diskussion über das Thema war die Mehrheit der Diskutanten der Auffassung, dass diese noch längst nicht abgeschlossen sei, sondern eher noch am Anfang stehe. Was uns als Verteidiger sicher nicht daran hindern wird, schon morgen wieder den Deal im Strafprozess zu versuchen, wenn sich der Fall dafür eignet.

Autor: RA Rainer Pohlen

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