Wort-/Bildmarke "TISCH & TREND" ist eintragungsfähig
kanzlei.biz | 3. Mai 2011 — Eigener Leitsatz: Die für die angemeldete Wort-/Bildmarke "TISCH & TREND" im Bereich Hygiene und Elektronik eingetragenen W…
Eigener Leitsatz:
Der Wortmarke "WIESN-EDEL" fehlt, nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die nunmehr noch beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht die Zeichen als Hinweis auf Produkte, die mit Volksfesten in Verbindung stehen und von edler Beschaffenheit sind. Da die angemeldeten Waren nicht typischerweise auf Volksfesten angeboten werden, versteht der relevante Verkehr die Marke als einen Herkunftshinweis.Bundespatentgericht
Beschluss vom 16.11.2011
Az.: 26 W (pat) 110/10
Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 21 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 26. Mai 2009 und 17. August 2010 aufgehoben. Gr ü n d e I. In zwei Beschlüssen, von denen einer im Erinnerungsverfahren ergangen ist, hat die Markenstelle für Klasse 21 des Deutschen Patent- und Markenamts die Anmeldung der Wortmarke 30 2008 036 227.8 WIESN-EDEL u. a. für die Waren Klasse 14: Stoppuhren; Uhrenbeweger, Uhrgläser; Klasse 16: Papier, Pappe (Karton); Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Pinsel; Schreibmaschinen, Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern, Druckstöcke; Abfallsäcke; Atlanten; Bleistiftminen; Bleistiftspitzer (elektrisch oder nicht elektrisch); Briefmarken, Fingerlinge (Büroartikel); Frankiermaschinen (zum Aufkleben der Briefmarken oder zum Aufdrucken des Freistempels); Hefter (Bürogeräte); Kaffeefilter aus Papier; Kartenreiter; Kleber (Gluten) für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Kugeln für Kugelschreiber; Locher (Büroartikel); Loseblattbinder; Malerbürsten, Malerleinwand, Malerpaletten, Malerrollen, Malerschablonen, Malkästchen (Schülerbedarf); nicht elektrische Kreditkarten-Abdruck-geräte; Plastikfolien (dehnbar und haftend) für Palettenverpackungen; Pläne (Blaupausen); Schablonen (Papier- und Schreibwaren); Schilder (Papiersiegel), Schreibhefte, Schreibkreide, Schreibpinsel, Schreibunterlagen; Siegelmaschinen für Bürozwecke, Tinten; Vervielfältigungsgeräte; Zeichenblöcke, Zeichenbretter, Zeicheninstrumente, Zeichnungen, Zeichnungskopien (Pausen); Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Abstaubgeräte (nicht elektrisch); Becher, nicht aus Edelmetall; Becken (Behälter); Beregnungsgeräte; Besen; Duftzerstäuber; Handschuhweiter; Handtuchstangen und Handtuchringe, nicht aus Edelmetall; Hemdenspanner; Hosenpressen; Kaffeekocher, nicht elektrisch und nicht aus Edelmetall, …
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Dezember 2011 auf http://www.kanzlei.biz/.
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