OLG Oldenburg zur Wiederholungsgefahr als Haftgrund
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 21. Dezember 2009 — Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO kann nicht auf frühere Straftaten des Beschuldigten gestütz…
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr i.S. des § 112a StPO spielt in der Praxis zunehmend eine Rolle. Das zeigt die zunehmende Zahl der dazu veröffentlichten Entscheidungen, die sich i.d.R. mit der Problematik der erforderlichen “schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung” befassen. Das wird manchmal vorschnell bejaht und der subsidiäre Haftgrund des § 112a StPO angenommen. Mit der Frage musste sich auch der OLG Braunschwheig, Beschl. v. 07.11.2011 – Ws 316/11 – befassen, der in einem Verfahren ergangen ist, in dem dem Beschuldigten der Diebstahl von zwei Fahrädern zur Last gelegt wurde. Das OLG hat den amtsgerichtlichen Haftbefehl aufgehoben:
“….
Im konkreten Fall gibt es zwar keinen Anlass, das Verhalten des Angeschuldigten zu bagatellisieren. Von der geforderten schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung kann aber trotz der einschlägigen Vorstrafen des Angeschuldigten bei beiden Vorwürfen nicht ausgegangen werden: So verleiht zunächst der Wert der entwendeten Fahrräder von 700,00 € (Tat Nr. 1)…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Dezember 2011 auf http://blog.strafrecht-online.de.
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 24. Februar 2011 — Das Bundesland Hamburg möchte den §112a StPO ändern – man sieht Reformbedarf, vor allem, weil der §223 StGB (Körperverletzung) …
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kanzlei-hoenig.de | 27. Juni 2011 — Das deutsche Strafprozeß-Recht kennt drei Gründe, die – neben dem Tatverdacht – Voraussetzung für den Erlaß eines Haftbefehls …