Verfahrenskostenstundung im Verbraucherinsolvenzverfahren
ent-schuldigung.de | 18. November 2010 — Wenn kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, durch das die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können, wird der Insolvenz…
Wurde in einem Insolvenzverfahren die Stundung der Verfahrenskosten rechtskräftig zurückgewiesen oder wieder aufgehoben, ist eine spätere, nochmalige Stundung der Verfahrenskosten nicht mehr möglich. Mit dieser Begründung hat jetzt das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ein erneuter Antrag auf Stundung zurückgewiesen worden ist.
In einem vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen entschiedenen Fall war die Stundung der Verfahrenskosten rechtskräftig gemäß § 4 c Ziff. 1, 4 InsO aufgehoben worden, nachdem der Schuldner nicht mehr am Insolvenzverfahren mitwirkte. Später dann beantragte der Schuldner erneut, die Kosten des Verfahrens zu stunden.
Dies lehnte das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ab: Eine erneute Bewilligung der Kostenstundung sei nicht möglich, durch das Fehlverhalten des Schuldners im vorliegenden Verfahren liege ein eindeutiger Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung vor, zumal der Schuldner auch nach rechtskräftiger Aufhebung der Stundung seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht nachkam. So hat hat der Schuldner seinen neuen Wohnsitz völlig verspätet mitgeteilt, Lohnbescheinigungen wurden erst verspätet vorgelegt. Mitwirkungspflichten hat der Schuldner von sich aus aktiv zu erfüllen, er kann nicht erwarten, vom Insolvenzgericht bzw. vom Treuhänder ständig zur Mitwirkung aufgefordert zu werden.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 10. Februar 2009 – 4 IK 71/05
Diese Beiträge dürften Sie ebe… » Vollständiger ArtikelErschienen 1. März 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
ent-schuldigung.de | 18. November 2010 — Wenn kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, durch das die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können, wird der Insolvenz…
InsoBlog.de | 19. September 2007 — Was hatte sich der Anwalt des Schuldners dabei gedacht? Jedenfalls nicht genug: Aufgrund des Eröffnungsantrags des Schuldne…
InsoBlog.de | 10. März 2007 — Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine Restschuldbefreiung. Und wenn die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren nicht gedec…
Rechtslupe | 6. Juni 2011 — Über eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung wird nur auf Antrag entschieden. Nach Bestätigung des Insolvenzplans und …
ent-schuldigung.de | 17. März 2010 — Für die Gläubiger ist die Restschuldbefreiung oftmals schwer zu schlucken. Sie suchen nach Mitteln und Wegen, dem Schuldner die…
InsoBlog.de | 4. November 2006 — InsO §§ 4, 4a, 5, 20 Abs. 1; ZPO §§ 114, 127, 574 Abs. 1 und 2; BGB § 1360a Abs. 4 a) Legt der Schuldner gegen eine die Stund…
Rechtslupe | 14. November 2011 — Ist in einem Insolvenzverfahren dem Schuldner wegen eines Verstoßes gegen § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Kostenstundung versagt wo…
juragebirge.de | 8. März 2007 — Die Kosten eines Insolvenzverfahrens (Gerichts- und Verwalter-/Treuhänderkosten + Auslagen) hat grundsätzlich der Schuldner zu …
Rechtslupe | 10. Juni 2010 — Das Insolvenzgericht kann die Stundung der Verfahrenskosten aufheben, wenn der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig unric…
ent-schuldigung.de | 15. März 2010 — Die Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung des Schuldners wirkt grundsätzlich nur für ihn selbst. In der Praxis wirkt sic…